Aufsicht Zusatzver­sicherung (FINMA)

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) übt unter anderem auch die Aufsicht über die Krankenzusatzversicherung aus. Sie prüft, ob sich die vorgesehenen Prämien in einem Rahmen halten, der einerseits die Solvenz der einzelnen Versicherungseinrichtungen und anderseits den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleistet. Die Versicherer dürfen ihre Produkte erst anbieten, nachdem die FINMA die Prämien genehmigt hat.

Der Schutz der Versicherten vor Missbrauch ist ein zentrales und unbestrittenes Anliegen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Was unter einem Missbrauch zu verstehen ist, wurde im Gesetz nie näher geregelt. Das aktuelle Verständnis von Missbrauch bei der FINMA und die daraus resultierenden Eingriffe in die unternehmerische Freiheit und die Vertragsautonomie der Versicherer gehen jedoch sehr weit.

Die CSS anerkennt die Wichtigkeit einer politisch unabhängigen und transparenten Aufsicht. Allerdings werden die Krankenzusatzversicherungen nach strengeren Kriterien beaufsichtigt als die übrigen Schadenversicherungen. Die CSS fordert hier eine Gleichberechtigung und lehnt Eingriffe in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit ab, welche auf ungenügenden gesetzlichen Grundlagen beruhen. Sie setzt sich für Rahmenbedingungen ein, die genügend Raum für individuelle und innovative Versicherungsmöglichkeiten zulassen.

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