Vollmacht bei der CSS
Eine andere Person oder Behörde unterstützt Sie rund um Ihre Versicherung? Oder Sie kümmern sich um ein Kind oder einen Angehörigen? Dann brauchen Sie in gewissen Fällen eine Vollmacht.
Eine andere Person oder Behörde unterstützt Sie rund um Ihre Versicherung? Oder Sie kümmern sich um ein Kind oder einen Angehörigen? Dann brauchen Sie in gewissen Fällen eine Vollmacht.
Mit einer Vollmacht geben Sie bestimmte Aufgaben rund um Ihre Versicherung an eine andere Person weiter – einfach, sicher und kontrolliert. So entscheiden Sie, ob eine andere Person mit der CSS sprechen, Dokumente erhalten oder Ihre Versicherung anpassen darf.
Bei der CSS können Sie eine oder mehrere Vollmachten hinterlegen. Das sorgt für Klarheit, wenn jemand für Sie handeln soll. Um die Verwaltung der Versicherung effizient zu gestalten, nutzt die CSS verschiedene Vertragsrollen.
Gut zu wissen: Die Vollmacht ist nicht gültig für myCSS.
Kinder gelten ab 12 Jahren im Gesundheitswesen teilweise als urteilsfähig. Das heisst: Die Kinder dürfen mitentscheiden, wer ihre Daten sehen darf. Ohne Einwilligung darf oft keine Auskunft gegeben werden – auch nicht an Eltern. Eine Vollmacht sorgt hier für klare Regeln.
Wenn jemand Sie im Alltag unterstützen soll, z. B. Eltern oder Partner, benötigen diese Personen eine Vollmacht von Ihnen, um mit der CSS sprechen zu dürfen. Ohne Vollmacht dürfen wir keine Auskunft geben – auch nicht in dringenden Fällen.
Auch ein Lebenspartner, eine Freundin, ein Nachbar oder jemand, dem Sie vertrauen, kann mit einer Vollmacht Aufgaben übernehmen – zum Beispiel, wenn Sie im Spital sind oder Hilfe im Alltag brauchen.
Wichtig: Auch wenn Sie verheiratet sind, erhalten Sie ohne Vollmacht keine Auskunft. Eine Vollmacht sorgt dafür, dass Ihr Ehepartner im Notfall mit der CSS sprechen darf. Ohne Vollmacht dürfen Sie nur die Grundversicherung anpassen oder die Adresse ändern.
Offizielle Stellen wie das Sozialamt, die KESB oder ein gesetzlicher Beistand brauchen eine Vollmacht, um mit der CSS im Namen der versicherten Person zu sprechen. Auch wenn sie unterstützen oder Zahlungen übernehmen. Offizielle Stellen nennen dies auch Abtretung.
Sie können eine Vollmacht jederzeit erteilen. Einfach online erledigen oder per Post senden.
Sie sollen jemanden bei der CSS vertreten? Dann brauchen Sie eine gültige Vollmacht. Drucken Sie das Formular aus, lassen Sie es von der versicherten Person ausfüllen und unterschreiben.
Senden Sie es per Post: CSS, Leistungsprüfung, Postfach 2550, 6002 Luzern
Sie können Vollmachten jederzeit ändern oder löschen. Eine neue Vollmacht ersetzt eine bestehende nicht. So einfach geht's:
Kurz erklärt: Eine schriftliche Erlaubnis, damit eine andere Person mit der CSS sprechen oder handeln darf. Auch darf diese Person Ihre Post von der CSS erhalten.
Ja, in gewissen Fällen. Kinder ab 12 Jahren gelten im Gesundheitswesen teilweise als urteilsfähig. Ohne Vollmacht dürfen wir oft keine Auskunft mehr geben – auch nicht an Eltern.
Der Schutz der persönlichen Daten steht an erster Stelle. Ohne Vollmacht dürfen wir keine Informationen weitergeben oder Änderungen vornehmen.
Nein, eine Vollmacht gilt nicht für das Kundenportal myCSS.
Nein, die Patientenverfügung wird nicht bei der CSS hinterlegt. Bewahren Sie das Original dort auf, wo Ihre Vertrauensperson es leicht erreichen kann. Geben Sie Kopien an Ihre Vertrauenspersonen und behandelnden Ärzte. Tragen Sie eine Hinweiskarte auf sich und nehmen Sie die Patientenverfügung bei einem Spitaleintritt oder auf Reisen mit. Es gibt auch Organisationen, die Patientenverfügungen sicher für Sie aufbewahren.