Velodiebstahl – welche Versicherung zahlt?

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Ob das neue Bike oder der Rucksack mit Notebook und Handy: Ein Diebstahl auswärts ist ärgerlich und mit Aufwand verbunden. Wir erklären, welche Ver­sicherung für den Schaden aufkommt und was Sie dafür tun müssen.

Velodiebstähle sind häufig

In der Schweiz werden der Polizei pro Jahr rund 35'000 Velodiebstähle gemeldet. Geklaut werden vermutlich etwa doppelt so viele Velos. Velodiebstahl, oder auch der Diebstahl von Notebook, Handy, Portemonnaie und Fotoapparat, gilt in der Fachsprache als einfacher Diebstahl auswärts. Oft sind professionelle Trickdiebe am Werk. Raub, Entreissdiebstahl oder Einbruchdiebstahl hingegen sind häufig mit Gewalt verbunden.

Wie viel zahlt die Versicherung?

Das hängt davon ab, was in Ihrer Police steht. Sie haben die Versicherungssumme individuell mit Ihrer Versicherung vereinbart.

Bei Diebstahl

Beim Festlegen der Versicherungssumme überlegen Sie sich am besten Folgendes: Welche Kombination von teuren Gegen­ständen können Ihnen möglicherweise auswärts gestohlen werden? Zum Beispiel alle Dinge in Ihrem Reise-Rucksack.

Nicht vergessen: Die Option Diebstahl auswärts in die Hausratversicherung integrieren. Nur so zahlt die Versicherung, wenn das Velo zum Beispiel am Bahnhof gestohlen wird.

Bei Beschädigung

Die Option Hausrat-Kaskoversicherung schützt Ihr Fahrrad, wenn es beispielsweise umgestossen wird, Sie damit stürzen und das Velo beschädigt wird.

Das Velo wurde geklaut – was tun?

So gehen Sie vor, wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde:

  1. Anzeige: Melden Sie den Velodiebstahl sofort bei der Polizei. In den meisten Kantonen geht das telefonisch oder online.
  2. Nötige Infos: Geben Sie in der Anzeige Rahmennummer, Marke und Farbe Ihres Velos an.
  3. Schadenmeldung: Melden Sie den Velodiebstahl danach Ihrer Hausrat­versicherung. Dafür ist ein Polizeirapport nötig.

Schadenmeldung einreichen

Diebstahl sofort bei der Polizei und dann bei der Hausratversicherung melden. Kaufbe­lege, Fotos und Polizeirapport einreichen.

Diebstahl: Fragen & Antworten

Ein Diebstahl ist immer ärgerlich und mit Aufwand verbunden. Wie die CSS damit umgeht, sagt  Daniel Affentranger vom Kompetenzcenter Spezialversicherungen.

Braucht es bei einem einfachen Diebstahl immer eine Anzeige, damit die Versicherung zahlt?

Ja, wir benötigen neben dem Schadenformular und den Kaufunterlagen eine Anzeige, damit wir den Fall abwickeln können. Zum Glück kann das in den meisten Kantonen mittlerweile sehr unkompliziert telefonisch oder online gemacht werden.

Ich finde die Kaufquittung nicht mehr. Was soll ich jetzt tun?

Vielleicht kann der Verkäufer eine Bestätigung ausstellen, und sonst reicht auch eine schriftliche Notiz über den Markentyp mit Kaufjahr und Kaufpreis.

Wieviel zahlt die Versicherung für das gestohlene Fahrrad?

Velos werden ja meistens ausserhalb des Zuhauses gestohlen, deshalb braucht es die Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts». Die Versicherung erstattet immer den aktuellen Neuwert des gestohlenen Gegenstandes. Bei einem Velo kann das mehr als der ursprüngliche Kaufbetrag sein, bei einem Notebook oder Handy hingegen gibt es nach ein paar Jahren wahrscheinlich eine Wertverminderung.

Ich plane eine Velotour in Frankreich. Gilt diese Versicherung auch im Ausland?

Ob auf einer Velotour durch Frankreich oder während einer Reise durch die USA: Die Zusatzversicherung für einfachen Diebstahl auswärts gilt auch, wenn Velos, Handy oder andere wertvolle Gegenstände in den Ferien gestohlen werden.

Und wie schaut es aus, wenn alle Velos einer Familie gleichzeitig gestohlen werden?

Wenn alle Bikes gleichzeitig gestohlen wurden, gilt dies als ein Ereignis. In diesem Fall greift die maximale Summe beim Diebstahl auswärts: Sind dafür zum Beispiel. 4‘000 Franken versichert, zahlt die Versicherung für alle vier Velos zusammen maximal 4'000 Franken abzüglich eines allfällig vereinbarten Selbstbehalts. Es ist also wichtig, die versicherte Summe regelmässig zu prüfen und wenn nötig anzupassen.

Tipps und Tricks

Einen Velodiebstahl zu verhindern ist schwierig: Wer ein Schloss unbedingt knacken will, schafft das auch. Aber Sie können vorbeugen. Die Tipps auf einen Blick:

  • Wenn möglich das Fahrrad in einem abschliessbaren oder überwachten Raum abstellen (Keller, Garage, Abstellraum, Velostation usw.).
  • Velo an Stange oder Veloständer anschliessen, nicht nur abschliessen.
  • Velo in privates Register wie Velofinder oder Suisse Velo eintragen lassen (zum Teil gegen Gebühr).
  • Kaufbeleg gut auffindbar aufbewahren, damit man im Falle von einem Diebstahl nicht lange suchen muss.

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