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Mutterschafts-Leistungen der Grundversicherung

Die wichtigsten Leistungen für Schwangerschaft und Geburt werden von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt.

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Was zahlt die Grundversicherung bei Schwangerschaft & Geburt?

Die wichtigsten Mutterschafts-Leistungen werden von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt. Ab der 13. Woche der Schwangerschaft bis zur 8. Woche nach der Geburt gibt es keine Kostenbeteiligung und Franchise. Verliert eine Frau bis zum Beginn der 13. Schwangerschaftswoche ihr Kind, gilt dies als Krankheit. In diesem Fall sind Franchise und Selbstbehalt von der Versicherten zu zahlen.

Mutterschafts-Leistungen der Grundversicherung

Vor der Geburt

Ärztliche Kontrolluntersuchungen (inkl. Labor)

Normale Schwangerschaft: 7 Kontrollen Risikoschwangerschaft: Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen

Kontrolluntersuchungen durch Hebamme

Normale Schwangerschaft: 7 Kontrollen Risikoschwangerschaft: Leistungen nach ärztlicher Anordnung

Ultraschall

Normale Schwangerschaft: 2 Kontrollen Risikoschwangerschaft: Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen

Kompressionsstrümpfe

2 Paar ärztlich verordnete Kompressionsstrümpfe pro Jahr, Beitragshöhe gemäss Mittel- und Gegenständeliste

Medikamente

Ärztlich verordnete Medikamente gemäss Spezialitätenliste und Arzneimittelliste mit Tarif

Alternativmedizin

Ärztliche Behandlung in Akupunktur, Anthroposophischer Medizin, Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM), Klassischer Homöopathie, Phytotherapie (bei Ärzten mit entsprechender Ausbildung)

Geburtsvorbereitung

CHF 150 (von Hebammen durchgeführte Geburtsvorbereitungskurse und Beratungsgespräche)

Geburt

Geburt und Geburtshilfe zu Hause, im Spital oder im Geburtshaus

Ambulante Geburt: Kosten für Arzt, Hebamme, Arznei- und Hilfsmittel
Stationäre Geburt: Allgemeine Abteilung, Spital oder Geburtshaus gemäss Spitalliste des Wohnkantons