Mutterschafts-Leistungen der Grundversicherung
Die wichtigsten Leistungen für Schwangerschaft und Geburt werden von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt.
myCSS öffnenDie wichtigsten Leistungen für Schwangerschaft und Geburt werden von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt.
myCSS öffnenDie wichtigsten Mutterschafts-Leistungen werden von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt. Ab der 13. Woche der Schwangerschaft bis zur 8. Woche nach der Geburt gibt es keine Kostenbeteiligung und Franchise. Verliert eine Frau bis zum Beginn der 13. Schwangerschaftswoche ihr Kind, gilt dies als Krankheit. In diesem Fall sind Franchise und Selbstbehalt von der Versicherten zu zahlen.
Normale Schwangerschaft: 7 Kontrollen Risikoschwangerschaft: Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen
Normale Schwangerschaft: 7 Kontrollen Risikoschwangerschaft: Leistungen nach ärztlicher Anordnung
Normale Schwangerschaft: 2 Kontrollen Risikoschwangerschaft: Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen
2 Paar ärztlich verordnete Kompressionsstrümpfe pro Jahr, Beitragshöhe gemäss Mittel- und Gegenständeliste
Ärztlich verordnete Medikamente gemäss Spezialitätenliste und Arzneimittelliste mit Tarif
Ärztliche Behandlung in Akupunktur, Anthroposophischer Medizin, Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM), Klassischer Homöopathie, Phytotherapie (bei Ärzten mit entsprechender Ausbildung)
CHF 150 (von Hebammen durchgeführte Geburtsvorbereitungskurse und Beratungsgespräche)
Ambulante Geburt: Kosten für Arzt, Hebamme, Arznei- und Hilfsmittel
Stationäre Geburt: Allgemeine Abteilung, Spital oder Geburtshaus gemäss Spitalliste des Wohnkantons
Allgemeine Abteilung (Bis zum doppelten Tarif im Wohnkanton. Für die EU gelten die Bestimmungen gemäss den bilateralen Verträgen)
Kosten der Entbindung nur in Ausnahmefällen
Keine Leistung
Eine ärztliche Untersuchung zwischen 6. und 10. Woche nach der Geburt
Eine Untersuchung durch die Hebamme bis zur 10. Woche nach der Geburt
Leistung aus der Versicherung der Mutter für das gesunde Neugeborene direkt nach der Geburt (Wochenbett)
Untersuchungen und Behandlungen durch Hebammen
Nach Haus- oder ambulanter Geburt, nach Entlassung aus dem Spital oder dem Geburtshaus: Übernahme von Pflegemassnahmen durch Hebammen oder Pflegefachpersonen mit entsprechender Zusatzausbildung
Keine Leistung
Keine Leistung
3 Sitzungen Stillberatung bei Hebammen oder entsprechend ausgebildeter Pflegefachperson Stillkompressen gemäss Mittel- und Gegenständeliste mit ärztlicher Verordnung
Handbetrieben: Kauf
Elektrisch: Miete gemäss Mittel- und Gegenständeliste mit ärztlicher Verordnung
Keine Leistung