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Mutterschafts-Leistungen

Wir freuen uns mit Ihnen auf Ihr Baby. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Dank den Zu­satz­ver­sicherun­gen der CSS sind noch mehr Leistungen rund um Schwangerschaft und Mutterschaft gedeckt.

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Schwangerschaft der CSS melden

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Schwangerschaft der Krankenkasse nicht aktiv melden. Die Bestätigung der 13. Schwangerschaftswoche erfolgt automatisch durch die Einreichung der Rechnung Ihrer gynäkologischen Praxis. Wenn Sie die Schwangerschaft melden möchten, benötigen wir eine Bestätigung Ihrer behandelnden Arzt-Praxis. Auch eine Risikoschwangerschaft kann auf diese Weise gemeldet werden.

Baby vor der Geburt versichern

Wir empfehlen Ihnen bereits vor der Geburt Ihr Baby bei der Krankenkasse anzumelden. Das bringt zwei wichtige Vorteile für Sie als werdende Eltern.

  • Ihr Kind ist von der ersten Minute versichert. Kommt es zu früh oder krank auf die Welt, ist es ab sofort geschützt.
  • Das Kind profitiert von einer uneingeschränkten Aufnahme in die Zusatzversicherung.

Was zahlt die CSS bei Schwangerschaft und Mutterschaft?

Die wichtigsten Leistungen für Schwangerschaft und Geburt werden von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt. Wenn Sie bereits ein Jahr vor der Schwangerschaft eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, profitieren Sie von weiteren Leistungen wie zusätzlichen Ultraschall-Untersuchungen, Schwangerschaftsyoga, Geburtsvorbereitungskursen. Ab der 13. Woche der Schwangerschaft bis zur 8. Woche nach der Geburt gibt es keine Kostenbeteiligung und Franchise.

Stillgeld erhalten

Haben Sie 30 Tage gestillt? Wenn Sie und Ihr Kind bei der CSS zusatzversichert sind, können Sie  Ihr Stillgeld beantragen und bis zu CHF 200 pro Kind erhalten.

Leistungen für Mütter & Väter auf einen Blick

Gleiche Leistungen für alle Modelle

Grundversicherung

  • Ärztliche Kontroll­unter­suchungen (inkl. Labor)
  • Kontroll­unter­suchungen durch Hebammen
  • Zwei Ultra­schall­unter­suchungen bei normaler Schwangerschaft
  • Keine Kostenbeteiligung ab der 13. Woche
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Zusatzversicherung

Ambulant­ver­siche­rung myFlex

  • Stillberatung und Stillgeld
  • 90% der Kosten für eine unbegrenzte Anzahl Ultraschalluntersuchungen
  • Haushalthilfe
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Zusatzversicherung

Spitalversicherung myFlex

  • Rooming-In: Begleitung durch Angehörige
  • Aufenthalts- und Erstuntersuchungskosten für Neugeborene
  • Freie Wahl: Geburtshaus oder Spital, Arzt und Spitalabteilung
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Gesundheitsförderung

Gesundheitskonto Familie

  • Geburtsvorbereitung, Kurse für Babymassagen
  • Schwangerschaftsturnen, Rückbildungsgymnastik
  • Kinder-Schwimmen bis 16. Geburtstag (mit und ohne Begleitung)
  • Mutter- und Vater-Kind-Turnen
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Häufige Fragen

Ja, die Grundversicherung übernimmt mit einer ärztlichen Verordnung einen Teil der Kosten für Milchpumpen:

  • Elektronische Doppelmilchpumpe bis zu CHF 340.
  • Elektronische Einzelmilchpumpe bis zu CHF 175.
  • Manuelle Einzelmilchpumpe bis zu CHF 47.
  • Miete einer elektrischen Milchpumpe bis zu CHF 2.30 pro Tag.
  • Zubehörset zu Milchpumpe bis zu CHF 27.

Wieviel die Grundversicherung zahlt, ist in der Mittel-und-Gegenstände-Liste (MiGeL) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aufgeführt.

Der Ersttrimester-Test untersucht das Risiko für Trisomien 21, 18 und 13. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten dafür.

Der Test kombiniert die Messung der Nackentransparenz im Ultraschall (zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche) mit einer Blutuntersuchung der Mutter. Die Nackentransparenz ist eine Flüssigkeitsansammlung im Nackenbereich des Babys. Zusammen mit dem Alter der Mutter und zwei Blutwerten wird die Wahrscheinlichkeit für eine Chromosomenstörung berechnet.

Der Test liefert eine Risikoabschätzung, keine Diagnose. Eltern können das Ergebnis als Entscheidungshilfe nutzen.

Die Grundversicherung zahlt für einen nicht-invasiven Pränatal-Test (NIPT), wenn ein erhöhtes Risiko für Trisomie 21, 18 oder 13 besteht. Ein Risiko gilt als erhöht, wenn es 1:1000 oder höher ist. Ein positives Ergebnis im NIPT sollte durch eine Fruchtwasseruntersuchung bestätigt werden.

Ja, eine Fruchtwasseruntersuchung wird bezahlt, wenn:

  • Der nicht-invasive Test (NIPT) oder der Ersttrimester-Test ein hohes Risiko für Trisomie 21, 18 oder 13 zeigt.
  • Ein Risiko von 1:380 oder höher für eine genetische Erkrankung beim Baby besteht, basierend auf Ultraschall, Familiengeschichte oder anderen Gründen.
  • Es eine Gefahr für das Baby durch Schwangerschaftskomplikationen gibt, eine Krankheit der Mutter oder eine nicht-genetische Erkrankung des Babys besteht.

Ja. Ihre Hebamme ist über Wochen in Bereitschaft und rund um die Uhr für Sie erreichbar. Dieser Pikettdienst ist durch die Grund- und Zusatzversicherung der CSS nicht gedeckt.

Hebammen nennen dies auch:

  • Wartezeiten
  • Bereitschaftsdienst
  • Pikett-Dienst
  • Pikett-Geld

Ja, Sie können Ihre Praxis oder Hebamme immer frei wählen, unabhängig davon, welches Grundversicherungsmodell Sie haben.