Unfalldeckung anpassen

Wer mind. 8h pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, kann die Unfalldeckung ausschliessen.

Alles Wissenswerte zur Unfalldeckung

Um im Ernstfall gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert zu sein, ist eine Anpassung der Unfalldeckung wichtig.

Jobwechsel: Änderungen melden

Schliessen Sie die Unfalldeckung unbedingt wieder ein, wenn Sie nicht mehr über den Arbeitgeben versichert sind. Zum Beispiel, wenn Sie länger auf Reisen gehen, weniger als 8 Stunden pro Woche oder nur temporär arbeiten. Eine Änderung ist auf den nächsten Monat möglich. Wer seine Arbeitsstelle verlässt, bleibt während 31 Tagen weiter gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Häufige Fragen

Ihr Kind startet mit der Lehre? Melden Sie uns dies. Denn die lernende Person ist neu über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert und Sie können die Unfalldeckung ausschliessen. Ein schriftlicher Nachweis ist erforderlich, zum Beispiel eine Kopie des Lehrvertrags.

Mit dem Erreichen des offiziellen Pensionsalters wird bei der CSS der Unfall automatisch wieder eingeschlossen. Sie erhalten dann eine neue Police mit einem Begleitschreiben.

Wenn Sie weiter arbeiten, benötigen wir einen schriftlichen Nachweis der Erwerbstätigkeit. So können wir die Unfalldeckung wieder ausschliessen. Dieser Nachweis muss bestätigen, dass Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und somit über den Arbeitgeber unfallversichert sind.

  • Berufsunfall (BU): Ein Unfall, der während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Arbeitsweg passiert.
  • Nichtberufsunfall (NBU): Ein Unfall, der in der Freizeit oder auf dem Weg zur Arbeit passiert, wenn dieser nicht direkt ist, z.B. wenn Sie auf dem Nachhause-Weg noch ins Fitness gehen.

Krankheiten sind häufiger als Unfälle. Deshalb ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Unfall und Krankheit zu kennen und zu wissen, wie die Leistungen für Arbeitnehmer bei beiden Ereignissen aussehen. So können Sie sich richtig absichern.

Je schneller Sie uns den Unfall melden, desto schneller können wir Ihre Rechnung bearbeiten und Ihnen das Geld überweisen. Denn wir kennen weder den Unfallhergang noch Ihre berufliche Situation. Oft ist es auch nicht möglich, die Art der Verletzung auf einem Rechnungs­dokument zu erkennen.

Bei Unfällen mit Beteiligung Dritter benötigen wir auch Angaben zu diesen Personen. So klären wir, welche Versicherung für die Heilungskosten aufkommt.

Endlich Ferien – und dann das: Ein Unfall passiert oder Sie werden plötzlich schwer krank. Lesen Sie, was bei Unfall oder Krankheit im Ausland wichtig ist und welche Versicherungen hilfreich sind.