Unfall und Krankheit im Ausland – was tun?
Endlich Ferien – und dann das: Ein Unfall passiert oder Sie werden plötzlich schwer krank. Lesen Sie, was bei einem Notfall im Ausland wichtig ist und welche Versicherungen hilfreich sind.
Während der Reise: Medizinischer Notfall oder Unfall
Wählen Sie in jedem Fall sofort die europäische Notrufnummer, wenn Sie im Ausland einen medizinischen Notfall oder Unfall haben.
- Europäische Notrufnummer: 112
- Notfallnummer CSS: +41 (0)58 277 77 77
Damit Sie schnell zu Ihrem Geld kommen, sind diese Dokumente bei einem Notfall im Ausland wichtig. Unser Tipp: Senden Sie diese elektronisch via myCSS-App.
Ab ins Ausland: Richtiger Versicherungsschutz
Die Kosten im Notfall sind vielerorts sehr hoch. Deshalb lohnt sich der Blick auf wichtige Versicherung. Denn passieren kann überall etwas – egal ob Unfall oder Krankheit.
Viele Lücken mit der Grundversicherung
Das zahlt die Grundversicherung für medizinische Notfallbehandlungen.
- EU-/EFTA-Staat: Kosten mehrheitlich gedeckt gemäss bilateralen Verträgen.
- Restliche Länder: maximal bis zum doppelten Betrag der Kosten in der Schweiz.
Es bestehen Lücken. Sind Sie nur grundversichert, können hohe Kosten entstehen. Denn allfällige Selbstbehalte müssen direkt vor Ort bezahlt werden.
Unser Tipp: Verlangen Sie immer Originalbelege und Quittungen. Mit der myCSS-App können Sie diese fotografieren und online zur Rückerstattung einreichen.
Heilungskosten ohne Limite mit der Reiseversicherung
Stellen Sie sich vor, Sie sind auf einem Roadtrip in den USA und bekommen eine Blinddarmentzündung. Die Kosten für die Behandlung können schnell in die Höhe schnellen und die Grundversicherung deckt nicht alles ab. Deshalb ist eine Reiseversicherung mit Heilungskosten eine kluge Entscheidung.
Im Gegensatz zu vielen anderen Reiseversicherungen sind bei uns die Heilungskosten integriert. So können Sie Ihre Reise geniessen, ohne sich Sorgen um unerwartete medizinische Kosten machen zu müssen.
Rega-Transport oder Business Class mit Personen-Assistance
Mit der Personen-Assistance sind Sie im Notfall weltweit abgesichert. Sie garantiert unlimitierte Rettungsaktionen und Rücktransporte in die Schweiz. Bei einem Beinbruch könnte dies sogar ein Rückflug in der Business Class bedeuten.
Reiseversicherung
Unabhängig vom Reiseziel ist es sinnvoll, eine Reiseversicherung abzuschliessen. So geniessen Sie Ihre Ferien sorgenfrei und erhalten dank der 24h-Notfallzentrale immer und überall auf der Welt telefonisch Hilfe.
Vor der Reise: Wichtige Vorbereitungen
Je nach Land, Transportmittel und Programm sehen Packliste und Kofferinhalt anders aus. Diese Dinge dürfen bei einer Reise von der Schweiz in ein fremdes Land aber grundsätzlich nie fehlen:
Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse
Es ist wichtig, dass Sie die Versicherungskarte von jedem Familienmitglied physisch mitnehmen. Sie gilt auch als Europäische Krankenversicherungskarte und wird im EU-Ausland und in allen EFTA-Ländern anerkannt.
Medikamente und Wundmaterial
Je nach Feriendestination, Reiseteilnehmenden und -programm braucht es unterschiedliche Medikamente. Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke oder beim (Tropen-) Arzt eine passende Reiseapotheke zusammenstellen.
Dokumente
Prüfen Sie Pass und Identitätskarte frühzeitig auf ihre Gültigkeit.
Europäisches Unfallprotokoll
Bei Reisen in Europa mit dem eigenen Auto darf nebst Pannendreieck, Warnweste und Erste-Hilfe-Set der Europäische Unfallbericht bei nicht fehlen. Das standardisierte Formular nimmt den Unfallhergang und sämtliche Personalien auf.
Unfall und Krankheit im Ausland
Das gilt nicht nur daheim. Ein Schaden muss sofort gemeldet werden. Egal ob ein Fahrzeug dabei und die Polizei involviert war oder nicht. So kann Ihre Versicherung die nötigen Vorkehrungen zum Fall treffen, um Sie zu unterstützen.
Richtig verhalten bei einem Autounfall
- Beteiligte Fahrzeuge anhalten und Unfallstelle mit Pannendreieck sichern.
- Warnweste tragen und ruhig verhalten.
- Fahrzeug am Unfallort auf Schäden überprüfen.
- Bei Unfällen mit Verletzten: Fahrzeug anhalten und Erste Hilfe leisten.
- Wenn nötig die Ambulanz oder die Polizei (112) des jeweiligen Landes alarmieren.
- Unfallprotokoll ausfüllen, bei Uneinigkeit mit dem Unfallgegner die Polizei rufen.
- Den Unfall der Versicherung melden.