Patient mit Krücken

Medizinische Hilfsmittel

Die CSS beteiligt sich an den Kosten für medizinische Hilfsmittel. Das sind Stützstrümpfe, Blutzuckermessgerät, Gehhilfen, Material bei Blasen­schwäche und vieles mehr.

Diese Hilfsmittel zahlt die Grundversicherung

Medizinische Hilfsmittel dienen zur Behandlung oder der Untersuchung einer Krankheit und ihrer Folgen und werden auch Mittel- und Gegenstände genannt.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie über die Kostenübernahme beim benötigen Hilfsmittel. Wieviel die Grundversicherung zahlt, ist in der Mittel-und-Gegenstände-Liste (MiGeL) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aufgeführt.

Hörgeräte und Schuhe nach Mass

Die Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) übernimmt auch Kosten für Massschuhe und Hörgeräte. Übernehmen diese Sozialversicherungen keine Kosten, dann erhalten Sie eine Vergütung nach den Bestimmungen der Grundver­sicherung sowie den MiGeL-Voraussetzungen.

Das übernimmt die Zusatz­ver­sicherung

Die Zusatzversicherung zahlt einen Anteil, wenn das Hilfsmittel von einem Arzt verschrieben wird und die Grundver­sicherung die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt. Die Auswahl der Hilfsmittel mit den Höchstbeträgen ist in den CSS-Hilfsmittellisten festgelegt. Zum Beispiel zahlt die Ambulantversicherung myFlex Balance 90% bis CHF 1'000 pro Kalenderjahr.

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