Medizinische Hilfsmittel
Die CSS beteiligt sich an den Kosten für medizinische Hilfsmittel. Das sind Stützstrümpfe, Blutzuckermessgerät, Gehhilfen, Material bei Blasenschwäche und vieles mehr.
Die CSS beteiligt sich an den Kosten für medizinische Hilfsmittel. Das sind Stützstrümpfe, Blutzuckermessgerät, Gehhilfen, Material bei Blasenschwäche und vieles mehr.
Medizinische Hilfsmittel dienen zur Behandlung oder der Untersuchung einer Krankheit und ihrer Folgen und werden auch Mittel- und Gegenstände genannt.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie über die Kostenübernahme beim benötigen Hilfsmittel. Wieviel die Grundversicherung zahlt, ist in der Mittel-und-Gegenstände-Liste (MiGeL) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aufgeführt.
Die Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) übernimmt auch Kosten für Massschuhe und Hörgeräte. Übernehmen diese Sozialversicherungen keine Kosten, dann erhalten Sie eine Vergütung nach den Bestimmungen der Grundversicherung sowie den MiGeL-Voraussetzungen.
Die Zusatzversicherung zahlt einen Anteil, wenn das Hilfsmittel von einem Arzt verschrieben wird und die Grundversicherung die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt. Die Auswahl der Hilfsmittel mit den Höchstbeträgen ist in den CSS-Hilfsmittellisten festgelegt. Zum Beispiel zahlt die Ambulantversicherung myFlex Balance 90% bis CHF 1'000 pro Kalenderjahr.