Hörgeräte: Kosten und Versicherungen

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In einer gemütlichen Runde Gespräche führen und miteinander lachen: Für Menschen mit einem Hörverlust kann eine solche Situation frustrierend sein. Hörgeräte geben den Betroffenen ein Stück Lebensqualität zurück. Die Kosten übernehmen primär IV und AHV.

Hörgeräte – wer zahlt wann?

Für Hörhilfen sind die Invalidenversicherung und die Alters- und Hinterlassenenversicherung zuständig. Als versicherte Person haben Sie Anspruch auf einen Pauschalbeitrag, wenn der Hörverlust eine bestimmte Schwelle übersteigt. Voraussetzung ist, dass das Hörvermögen durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt beurteilt wird. Die Höhe des Pauschalbeitrags ist abhängig davon, ob Sie ein Hörgerät oder zwei benötigen.

Die IV übernimmt die Kosten für Patientinnen und Patienten bis zum 65. Lebensjahr, danach erfolgt die Kostenübernahme durch die AHV.

Die IV zahlt bis 64 Jahre

Wenn auf beiden Ohren ein Hörverlust von zusammengerechnet mindestens 20% besteht, beteiligt sich die IV mit einem finanziellen Beitrag für Personen bis 65 Jahren. Konkret bezahlt die IV für die Versorgung eines Ohres CHF 840, für die beidseitige Versorgung sind es CHF 1‘650. Versicherte haben alle 6 Jahre Anspruch auf diese Leistungen. Die Invalidenversicherung erstattet zudem pro Jahr CHF 40 (einseitig) oder CHF 80 (beidseitig) für Batterien und bezahlt Pauschalbeiträge für Reparaturen.

Hörgerate bei Kindern und Jugendlichen

Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre gelten spezielle Regeln: Die Anpassung der Hörgeräte muss von anerkannten Pädakustik-Fachleuten vorgenommen werden. Für die Versorgung eines Ohres übernimmt die IV CHF 2’830, für beide Ohren CHF 4’170. Hinzu kommen jährliche Batteriepauschalen von CHF 60, respektive CHF 120 sowie Reparaturkosten-Pauschalen wie bei den Erwachsenen.

Ab 65 Jahre übernimmt die AHV

Wenn auf beiden Ohren zusammengerechnet ein Hörverlust von mindestens 35 Prozent besteht, übernimmt die AHV einen Teil der Kosten für die Hörgeräte für Personen ab 65 Jahren. Bei einer einseitigen Versorgung vergütet die AHV CHF 630 zurück, für beide Ohren sind es CHF 1’237.50.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Grundsätzlich ist die Krankenkasse nicht für das Thema Hörgeräte zuständig. Wenn jedoch eine Person keinen Anspruch auf Leistungen der IV oder AHV hat, beteiligt sich die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse an den Kosten. Dabei handelt es sich um seltene Fälle: Beispielsweise um Personen, die in der Schweiz auf Asyl warten oder rückkehrende Auslandschweizer, die noch keine Grundversicherung abgeschlossen haben. Die Leistungen der Grundversicherung sind in diesen Fällen dieselben wie die Leistungen der IV und AHV.

Hörgerät kaufen: Eine Zusatzversicherung zahlt sich aus

Die AHV und IV finanzieren nur ein Basisgerät. Mit Zusatzversicherungen beteiligt sich die CSS zusätzlich an Hörgeräte-Kosten:

  • Ambulant-Versicherung myFlex Balance 90%, max. CHF 500 alle 5 Jahre
  • Ambulant-Versicherung myFlex Premium 90%, max. CHF 1'000 alle 5 Jahre

Gut zu wissen: Ein Hörgerät ist ein medizinisches Hilfsmittel. Die Leistungen für Hörgeräte werden infolge einer Krankheit und auch infolge eines Unfalls übernommen, wenn keine andere Unfallversicherung besteht.

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Kauf-Tipps: Hörgeräte für jeden Bedarf

Nicht nur das Alter oder Lärm sind Ursachen für eine Schwerhörigkeit. Auch ein Tinnitus, eine Infektion oder eine andere Erkrankung des Gehörs können zu einem Hörsturz oder einem Hörverlust führen.

Kleine Helfer, ganz gross: Dank neuster Technik sind moderne Hörgeräte heute kaum noch sichtbar. Sie können entweder hinter dem Ohr angebracht oder in das Ohr eingesetzt werden. Hörhilfen sind auch preislich sehr unterschiedlich und kosten zwischen CHF 450 und mehreren tausend Franken.

Welches Hörgerät sich eignet, entscheidet unter anderem der berufliche oder private Alltag und wie stark der Hörverlust ausgeprägt ist. Um die beste Option für Ihren individuellen Bedarf zu finden, sollten Sie Hörgeräte immer von Fachpersonen anpassen und kontrollieren lassen.

Tipps

  1. Die Pauschale finanziert nur Basis-Hörgeräte, welche vom Bundesamt für Sozialversicherung anerkannt sind.
  2. Wenn Sie ein teureres, hochwertiges Hörgerät anschaffen möchten, können Sie beim Anbieter allenfalls von einem AHV-Rabatt profitieren. Die Differenz von der Pauschale bis zum effektiven Betrag müssen Sie selbst bezahlen.
  3. Es gibt keine spezifische Hörversicherung, aber mit einer Zusatzversicherung können Sie gewissen Leistungen decken.

Mehr Lebensqualität für Betroffene mit Schwerhörigkeit

1,3 Millionen Menschen in der Schweiz leiden an Schwerhörigkeit. Und nicht nur ältere Menschen sind davon betroffen. Je früher ein Hörschaden erkannt wird, umso besser kann dieser auch behandelt werden. Pro Audito hilft schwerhörigen Menschen in der Schweiz zu besserer Lebensqualität.

Lernen, mit Tinnitus zu leben

Bei extrem belastendem chronischem Tinnitus hilft eine stationäre Therapie.

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