Krankenkasse wechseln
Möchten Sie die Krankenkasse zur CSS wechseln? Das geht ganz einfach und in wenigen Schritten. Beachten Sie bitte die Kündigungsfrist Ihrer bisherigen Krankenkasse.
So gehen Sie bei der Grundversicherung vor:
- Erstellen Sie Ihre Offerte selber im Prämienrechner oder lassen Sie sich persönlich beraten.
- Schliessen Sie die Versicherung online ab oder senden Sie uns den unterschriebenen Antrag per Post. Neu in der Schweiz? Bitte legen Sie uns Ihre Wohnsitzbestätigung bei.
- Kündigung nicht vergessen: Senden Sie die Kündigung eingeschrieben und fristgerecht an Ihre bisherige Versicherung. In der Regel ist dies der letzte Arbeitstag im November.
- Anschliessend erhalten Sie von uns die Aufnahmebestätigung.
So gehen Sie bei der Zusatzversicherung vor:
- Erstellen Sie Ihre Offerte selber im Prämienrechner oder lassen Sie sich persönlich beraten.
- Schliessen Sie die Versicherung online ab oder senden Sie uns den unterschriebenen Antrag per Post. Neu in der Schweiz? Bitte legen Sie uns Ihre Wohnsitzbestätigung bei.
- Je nach Angaben benötigen wir ärztliche Auskünfte. Sie erhalten so rasch wie möglich den Entscheid über Ihre Aufnahme. Bitte kündigen Sie Ihre bisherige Zusatzversicherung erst nach unserer schriftlichen Aufnahmebestätigung.
- Senden Sie die Kündigung eingeschrieben und fristgerecht an Ihre bisherige Versicherung. In der Regel ist dies der letzte Arbeitstag im September.
Krankenkassen-Prämien auf einen Blick
Häufige Fragen
In städtischen Gebieten gibt es viel mehr Arztpraxen und Spezialkliniken. Ist das medizinische Angebot in einer Region gross, wird es auch stärker genutzt. Deshalb sind in städtischen Gebieten die Gesundheitsausgaben und somit auch die Prämien höher. Die Prämienregionen werden übrigens vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingeteilt.
Mit einer Grundversicherung ohne freie Arztwahl sparen Sie bei den Prämien.
Bei der Grundversicherung sind Sie per Versicherungsbeginn versichert – meistens per 1. Januar.
Bei den Zusatzversicherungen gibt es oft Karenzfristen. Sie können erst nach einer gewissen Wartezeit Leistungen beziehen, z.B. für einen Zahnschaden in der Zahnversicherung oder eine Schwangerschaft in der Spitalversicherung.