Mann mit Brille arbeitet in seinem Wohnzimmer am Laptop.

Krankenkasse wechseln

Sie möchten die Krankenkasse wechseln und wissen nicht wie? Wir unterstützen Sie bei der Kündigung Ihrer aktuellen Krankenkasse und zeigen Ihnen, was beim Wechsel sonst noch wichtig ist.

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Wann kann man die Krankenkasse wechseln?

Ihre Grundversicherung können Sie in der Regel per 1. Januar wechseln. Kündigen Sie dazu die bei Ihrer bisherigen Kranken­kasse und wählen Sie eine neue Krankenversicherung.

Was ist wichtig bei der Kündigung?

Für einen Wechsel muss der bisherige Krankenversicherer die Kündigung bis am letzten Arbeitstag im November innerhalb der Öffnungszeiten erhalten. Wann und wie die Krankenkasse kündigen? Keine Sorge: Wir unterstützen Sie bei allen administrativen Tätigkeiten und sorgen dafür, dass Ihr Wechsel ganz einfach ist.

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Grundversicherung wechseln – So einfach geht's

  1. Offerte erstellen
    Nutzen Sie den Prämienrechner oder lassen Sie sich persönlich zur Versicherung beraten.
  2. Versicherung abschliessen
    Schliessen Sie die Versicherung online ab oder senden Sie uns den unterschriebenen Antrag per Post. 
  3. Kündigung der bisherigen Grundversicherung
    Das vorbereitete Kündigungs­schreiben können Sie einfach unterzeichnen und an uns senden. Eine Ausnahme gibt es Ende November. Um die Kündigungsfrist nicht zu gefährden, senden wir Ihnen eine Anleitung. Wir bitten Sie dann, die Kündigung selbst vorzunehmen.
  4. Neu in der Schweiz?
    Nach dem Abschluss der Versicherung benötigen wir Ihre Wohnsitzbestätigung.
  5. Bestätigung
    Wenn alles geklappt hat, erhalten Sie innerhalb von ein paar Tagen die Aufnahmebestätigung von uns.
     

Die Nr. 1 der Grundversicherung

Über 1,75 Millionen Menschen vertrauen der CSS. Nicht ohne Grund. Denn wir sind als Gesundheitspartnerin für unsere Versicherten da, wenn sie uns brauchen. Dank über 100 Agenturen in der ganzen Schweiz sind wir ganz nahe bei unseren Kundinnen und Kunden.

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Welche Fristen gibt es beim Wechsel der Zusatzversicherung?

Die Kündigungsfristen für Zusatz­versicherungen können unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem aktuellen Versicherer. Beim Wechsel der Zusatzversicherung ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Häufige Fragen

Bei der Grundversicherung sind Sie per Versicherungsbeginn versichert – meistens per 1. Januar.

Bei den Zusatzversicherungen gibt es oft Karenzfristen. Sie können erst nach einer gewissen Wartezeit Leistungen beziehen, z.B. für einen Zahnschaden in der Zahnversicherung oder eine Schwangerschaft in der Spitalversicherung.

Nicht alle Krankenkassen akzeptieren eine Kündigung per E-Mail, weil Ihre Unterschrift wichtig ist. Schicken Sie die Kündigung frühzeitig an Ihre Krankenkasse und verlangen Sie eine Bestätigung. Am sichersten ist es, die Kündigung per Einschreiben zu senden. Kündigungstermin ist der letzte Arbeitstag im November. Digitale oder telefonische Meldungen müssen innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Bei Postsendungen zählt das Eingangsdatum, nicht der Poststempel.

  1. Kündigen Sie Ihre bisherige Krankenkasse schriftlich und schliessen Sie beim neuen Krankenversicherer die Versicherung ab. Erledigen Sie alles rechtzeitig für einen reibungslosen Übergang.
  2. Informieren Sie Ihre Arztpraxis, Apotheke oder Therapeuten beim nächsten Termin über die neue Krankenkasse. So können die Abrechnungen korrekt erfolgen. 

Nein, für die Kündigung der Krankenkasse gelten folgende Fristen:

Grundversicherung: Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Der Stichtag ist der letzte Arbeitstag im November. 

Zusatzversicherung: Es gibt keine einheitlichen Regeln. Meistens laufen Zusatzversicherungen über ein Jahr und haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung muss somit spätestens am letzten Arbeitstag im September eintreffen.