Krankenkasse fürs Baby: Alles über Versicherung und vorgeburtliche Anmeldung
Sorgenfrei von Anfang an: Ihr Baby können Sie noch während der Schwangerschaft bei einer Krankenkasse anmelden. Die vorgeburtliche Anmeldung bringt einige Vorteile mit sich. Was Sie bei der Krankenkasse für Ihr Neugeborenes beachten sollten.
Krankenversicherung Baby: Richtig versichert ab Geburt
In der Schweiz ist eine Grundverischerung obligatorisch. Ein neugeborenes Baby ist nicht automatisch über die Eltern versichert. Alle Mitglieder einer Familie, Erwachsene wie Kind, werden einzeln versichert.
Vor der Geburt bei der Krankenkasse anmelden
Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt der Geburt oder der Wohnsitznahme in der Schweiz. Die Anmeldung bei der Krankenkasse vor der Geburt des Babys ist kein Muss. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, macht das lieber noch während der Schwangerschaft.
Vorteile der vorgeburtliche Anmeldung Ihres Babys
Melden Sie Ihr ungeborenes Kind frühzeitig bei der Krankenversicherung an. Haben Sie die administrativen Angelegenheiten erledigt, bleibt Ihnen nach der Geburt mehr Zeit Ihr Baby zu geniessen. Und Sie sind abgesichert, falls Ihr Kind krank zur Welt kommen sollte. Denn gerade dann braucht es besonders guten Schutz. Überlegen Sie sich deshalb am besten schon vor der Geburt, ob sie eine Zusatzversicherung abschliessen wollen.
Optimaler Schutz für das Neugeborene ab der 1. Minute
- Frühzeitige Anmeldung: Informieren Sie Ihre Krankenkasse möglichst schon im letzten Drittel der Schwangerschaft über den erwarteten Nachwuchs – so ist ihr Kind ab der ersten Minute versichert.
- Nahtloser Versicherungsschutz: Kommt das Kind zu früh oder krank zur Welt, ist es ab sofort geschützt.
- Volle Sicherheit: Ihr Kind wird problemlos und ohne Vorbehalt in die Zusatzversicherung aufgenommen. Sogar Geburtsgebrechen deckt die Krankenkasse.
Krankenversicherung Baby: Anmeldung nach der Geburt
Aber auch nach der Geburt können Sie ihr Neugeborenes natürlich noch anmelden. Melden Sie uns dazu einfach das genaue Geburtsdatum und den Namen des Kindes. Danach wird die Versicherung aktiviert und Sie erhalten automatisch die Versicherungskarte zugestellt.
Grundversicherung: wie Sie Ihr Neugeborenes richtig versichern
Grundsätzlich versichert man ein Neugeborenes genau gleich wie einen Erwachsenen, also zunächst einmal mit einer Grundversicherung (KVG).
Zusatzversicherung: Mehr Leistungen für Ihr Kind
Wenn Sie jedoch zusätzliche Leistungen wie alternative Heilmethoden (z.B. Homöopathie oder Osteopathie) vorziehen oder eine halbprivate oder private Abteilung im Spital in der ganzen Schweiz für Ihr Kind möchten, bietet die CSS Ihnen für die Zusatzversicherungen bis zu 100% Familienrabatt, sofern mindestens ein Elternteil bereits bei der CSS versichert ist.
Familie absichern: Eine Familie bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Unsere Tipps zur Familienversicherung zeigen Ihnen, wie Sie Risiken absichern und das Haushaltsbudget schonen.