Psychologische Psychotherapie (PPT)

Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten können seit dem 1. Juli 2022 zu Lasten der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP) selbständig tätig sein. So erhalten Menschen mit psychischen Problemen einfacher Zugang zur Psychotherapie.

Rechnung einreichen mit provisorisch festgesetztem Tarif

Wenn vom Kanton ein provisorischer Tarif festgesetzt ist, stellen Sie uns Ihre Leistungen mit diesem direkt in Rechnung (Tiers payant). Beachten Sie dazu Folgendes:

Ärztliche Anordnung

Senden Sie uns bereits mit der ersten Rechnung die ärztliche Anordnung der Klientin, des Klienten an:

CSS
Postfach 2550
6002 Luzern

E-Mail-Adresse: fax.scan.center@css.ch

Gut zu wissen

Pro ärztliche Anordnung übernehmen wir aus der Grundversicherung die Kosten für höchstens

  • 15 Abklärungs- und Therapiesitzungen oder
  • 10 Sitzungen bei Leistungen zur Krisenintervention oder Kurztherapien für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation.

Danach ist ein Informationsaustausch zwischen der anordnenden ärztlichen und der psychotherapeutischen Fachperson notwendig, damit eine weitere Anordnung ausgestellt wird.

Für die ärztliche Anordnung benötigen wir das vollständig ausgefüllte Formular «Anordnung psychologische Psychotherapie».

Fallbeurteilung ab der 30. Sitzung

Wird die Psychotherapie nach 30 Sitzungen fortgesetzt, müssen Sie uns das Formular «Antrag Fallbeurteilung» einreichen.

CSS
Vertrauensärztlicher Dienst
Postfach 2568
6002 Luzern

E-Mail-Adresse: avd.d@css.ch

Ihre Angaben auf der Rechnung (OKP)

Damit wir Ihre Rechnungen für Leistungen zu Lasten der Grundversicherung (OKP) prüfen und auszahlen können, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  • Personalien und Versichertendaten der Klientin / des Klienten (Name, Vorname, Wohnadresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Versicherten- und Sozialversicherungsnummer)
  • ZSR-Nummer des Leistungserbringers
  • GLN-Nummer des verantwortlichen Psychotherapeuten
  • GLN-Nummer des ausführenden Psychotherapeuten
  • ZSR- und GLN-Nummer des anordnenden Arztes
  • Behandlung (von / bis)
  • Behandlungsart (ambulant / stationär)
  • Behandlungsgrund (Krankheit / Unfall / Schwangerschaft / Prävention / Geburtsgebrechen)
  • Diagnose-Code gemäss ICD10 in der gesetzlich zulässigen Detaillierungstiefe
  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Tarif, Positionsnummer, Positionstext, Anzahl, Taxpunkte, Taxpunktwert, Betrag und Datum der jeweiligen Leistung
  • Gesamtbetrag der Rechnung
  • Zahlungsinformationen (QR-Code Standard)

Senden Sie die Rechnung an:

CSS
Postfach 2550
6002 Luzern

E-Mail-Adresse: fax.scan.center@css.ch

Gerne empfangen wir Ihre Rechnungen elektronisch im aktuellen XML-Standard gemäss Forum Datenaustausch.

Wartefrist

Die CSS prüft und bezahlt die Rechnung grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen. Sind spezifische Abklärungen nötig, verlängert sich diese Frist.

Vergütung von Personen in Weiterbildung

In Weiterbildung gelten:

  • Personen, die eine akkreditierte Weiterbildung zur Psychotherapie absolvieren;
  • eidg. anerkannte Psychotherapeuten/innen, die das dritte klinische Jahr gemäss Art. 50c lit. b KVV noch absolvieren;
  • Personen mit abgeschlossener postgradualer Weiterbildung, ohne dass das SIWF-Jahr gemäss Art. 50c lit. b KVV absolviert wurde. Diese Personen gelten 2 Jahre lang als Personen in Weiterbildung.

Für alle Personen gilt:

  • Die Leistungen werden unter Vorbehalt vergütet, worüber die Patientinnen und Patienten informiert werden müssen.
  • Die Leistungserbringung muss unter enger, fachlicher Aufsicht stattfinden, damit die Qualität und Wirksamkeit sichergestellt ist. Falls eine OKP-anerkannte Therapeutin / ein OKP-anerkannter Therapeut bei der Sitzung anwesend ist, kann die Leistung nur 1x verrechnet werden. Nicht beide Therapeuten/innen können eine Rechnung stellen. Auf der Rechnung muss ersichtlich sein, wer die therapierende Person war.
  • Leistungen von Personen in Weiterbildung sind mit einem Abschlag von 10% auf den von den Kantonen provisorisch festgesetzten Tarifen zu verrechnen.

Psychotherapeutische Leistungen zulasten der Zusatzversicherungen (VVG)

Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit CSS-Anerkennung können weiterhin Kosten für psychotherapeutische Leistungen über die Zusatzversicherung abrechnen, sofern die Klientinnen und Klienten eine entsprechende Versicherung haben.

Aufgrund des Tarifschutzes ist eine Mischung der Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen aus der Grund- und Zusatzversicherung nicht möglich. Leistungen von bisher CSS-anerkannten Psychotherapeutinnen und -therapeuten, welche nun therapeutische Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen, werden nicht mehr über die Zusatzversicherung abgegolten.

Anerkennung für VVG-Therapeuten

Füllen Sie das Formular «Antrag VVG Anerkennung» aus und schicken Sie es uns elektronisch zurück.

E-Mail-Adresse: info.psychotherapeuten@css.ch

Wichtige Information

Neu wird ab dem 01.03.2025 der Besitz einer Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nummer) für Psychotherapie VVG vorausgesetzt. Sie können diese ZSR-Nummer direkt bei der SASIS AG beantragen. Details zum Vorgehen sowie das Antragsformular finden Sie auf SASIS.

Generell gilt: Eine CSS-Anerkennung im Rahmen der Zusatzversicherungen ist nur möglich, sofern in keinem Kanton eine OKP-Zulassung vorhanden ist.

Ihr Angaben auf der Rechnung (VVG)

Damit wir Ihre Rechnungen für Leistungen zu Lasten der Zusatzversicherung (VVG) prüfen und zahlen können, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  • Personalien und Versichertendaten der Klientin / des Klienten (Name, Vorname, Wohnadresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Versicherten- und Sozialversicherungsnummer)
  • Personalien des Leistungserbringers
  • Behandlung (von / bis)
  • Behandlungsgrund (Krankheit / Unfall / Schwangerschaft / Prävention / Geburtsgebrechen)
  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Bezeichnung, Betrag und Datum der jeweiligen Leistung
  • Gesamtbetrag der Rechnung

Rechnung einreichen

Bitte senden Sie Ihre Rechnungen immer an Ihre Klientin, Ihren Klienten. Die versicherte Person kann so die erstellte Rechnung prüfen und sie danach der CSS für die Rückerstattung einreichen (System Tiers garant).

Kontakt

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