Psychologische Psychotherapie (PPT)

Psychologische Psychothera­peut/innen können seit dem 1. Juli 2022 zu Lasten der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP) selbständig tätig sein. So erhalten Menschen mit psychischen Problemen einfacher Zugang zur Psychotherapie.

Rechnung einreichen mit provisorisch festgesetztem Tarif

Liegt eine kantonale provisorische Festsetzung vor, können die Rechnungen mit dem provisorisch festgesetzten Tarif uns direkt in Rechnung gestellt werden (Tiers payant). Folgendes ist zu beachten:

Ärztliche Anordnung

Spätestens mit der ersten Rechnung wird die Anordnung des Arztes der Klientin / des Klienten mitgeschickt.

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6002 Luzern

E-Mail-Adresse: fax.scan.center@css.ch

Gut zu wissen

Pro ärztliche Anordnung werden Kosten übernommen für höchstens

  • 15 Abklärungs- und Therapiesitzungen oder
  • 10 Sitzungen bei Leistungen zur Krisenintervention oder Kurztherapien für Patienten und Patientinnen mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation übernommen.

Danach ist ein Informationsaustausch zwischen der anordnenden ärztlichen und der psychotherapeutischen Fachperson notwendig, damit eine weitere Anordnung ausgestellt wird.

Für die ärztliche Anordnung benötigen wir alle Angaben im Formular 'Anordnung psychologische Psychotherapie'.

Fallbeurteilung ab Sitzung 30

Wird die Psychotherapie nach 30 Sitzungen fortgesetzt, kann uns das Formular 'Antrag Fallbeurteilung' eingereicht werden.

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Vertrauensärztlicher Dienst
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Angaben auf Rechnung (OKP)

Für eine reibungslose Prüfung und Auszahlung der Rechnungen für Leistungen zu Lasten der Grundversicherung (OKP) werden folgende Angaben benötigt:

  • Personalien und Versichertendaten der Klientin / des Klienten (Name, Vorname, Wohnadresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Versicherten- und Sozialversicherungsnummer)
  • ZSR-Nummer des Leistungserbringers
  • GLN-Nummer des verantwortlichen Psychotherapeuten
  • GLN-Nummer des ausführenden Psychotherapeuten
  • ZSR- und GLN-Nummer des anordnenden Arztes
  • Behandlung (von / bis)
  • Behandlungsart (ambulant / stationär)
  • Behandlungsgrund (Krankheit / Unfall / Schwangerschaft / Prävention / Geburtsgebrechen)
  • Diagnose-Code gemäss ICD10 in der gesetzlich zulässigen Detaillierungstiefe
  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Tarif, Positionsnummer, Positionstext, Anzahl, Taxpunkte, Taxpunktwert, Betrag und Datum der jeweiligen Leistung
  • Gesamtbetrag der Rechnung
  • Zahlungsinformationen (QR-Code Standard)

Rechnung an

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Gerne empfangen wir Ihre Rechnungen elektronisch im aktuellen XML-Standard gemäss Forum Datenaustausch.

Wartefrist

Die CSS prüft und bezahlt die Rechnung grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen. Sind spezifische Abklärungen nötig, verlängert sich diese Frist.

Vergütung von Personen in Weiterbildung

Als Personen in Weiterbildung gelten folgende Personen:

  • die eine akkreditierte Weiterbildung zur Psychotherapie absolvieren;
  • eidg. anerkannte Psychotherapeuten/innen, die das dritte klinische Jahr gemäss Art. 50c lit. b KVV noch absolvieren;
  • mit abgeschlossener postgradualer Weiterbildung, ohne dass das SIWF-Jahr gemäss Art. 50c lit. b KVV absolviert wurde. Diese Personen gelten 2 Jahre langals Personen in Weiterbildung.

Für alle Personen gilt:

  • Die Leistungen werden unter Vorbehalt vergütet, worüber die Patientinnen und Patienten informiert werden müssen.
  • Die Leistungserbringung muss unter enger, fachlicher Aufsicht stattfinden, damit die Qualität und Wirksamkeit sichergestellt ist. Falls eine OKP anerkannte Therapeutin / OKP anerkannter Therapeut bei der Sitzung anwesend ist, kann die Leistung nur 1x verrechnet werden. Nicht beide Therapeuten/innen können Rechnung stellen. Auf der Rechnung muss ersichtlich sein, wer die therapierende Person war.
  • Leistungen von Personen in Weiterbildung sind mit einem Abschlag von 10% auf den von den Kantonen provisorisch festgesetzten Tarifen zu verrechnen.

Psychotherapeutische Leistungen zulasten der Zusatzversicherungen (VVG)

Psychologische Psychotherapeut/innen mit CSS-Anerkennung können weiterhin Kosten für psychotherapeutische Leistungen über die Zusatzversicherung abrechnen, sofern die Klienten/innen eine entsprechende Versicherung haben.

Aufgrund des Tarifschutzes ist eine Mischung der Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen aus der Grund- und Zusatzversicherung nicht möglich. Leistungen von bisher CSS-anerkannten Psychotherapeutinnen und -therapeuten, welche nun therapeutische Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen, werden nicht mehr über die Zusatzversicherung abgegolten.

Anerkennung für VVG-Therapeuten

Füllen Sie das Formular 'Antrag VVG Anerkennung' aus und schicken Sie es uns elektronisch zurück.

E-Mail-Adresse: info.psychotherapeuten@css.ch

Angaben auf Rechnung (VVG)

Für eine reibungslose Prüfung und Auszahlung der Rechnungen für Leistungen zu Lasten der Zusatzversicherung (VVG) werden folgende Angaben benötigt:

  • Personalien und Versichertendaten der Klientin / des Klienten (Name, Vorname, Wohnadresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Versicherten- und Sozialversicherungsnummer)
  • Personalien des Leistungserbringers
  • Behandlung (von / bis)
  • Behandlungsgrund (Krankheit / Unfall / Schwangerschaft / Prävention / Geburtsgebrechen)
  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Bezeichnung, Betrag und Datum der jeweiligen Leistung
  • Gesamtbetrag der Rechnung

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Kontakt

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