Tarmed
Seit 2018 ist die neue TARMED-Version 1.09 in Kraft. Bei der Anwendung dieser neuen Tarifversion können Fragen auftauchen.
Häufigste Fragen
Unsere Antworten zu den häufigsten Fragen zeigen Ihnen, wie die CSS Leistungen prüft, die mit dem Tarif 1.09 verrechnet werden.
Die CSS prüft sämtliche Mengen- und Zeitlimiten sowie Kumulationsverbote.
Bei jeder Rückweisung finden Sie Angaben dazu, welche Positionen nicht kumuliert werden können oder welche Positionen eine Mengenlimite überschreiten. Sie sehen ebenfalls, welche Rechnungen in unsere Berechnung eingeflossen sind.
Die Herleitung der Kumulation oder der Mengenlimite entnehmen Sie der Tarifposition oder dem entsprechenden Kapitel im Tarif TARMED.
Eine Überschreitung der Mengenlimite ist gemäss TARMED nicht vorgesehen und kann entsprechend durch die CSS nicht gutgeheissen werden.
Besteht bei Patienten ein erhöhter Zeitbedarf, kann im Ausnahmefall ein erhöhter Behandlungsbedarf angewandt werden (Leistungsgruppe-30).
Sie benötigen keine Kostengutsprache für die Verrechnung von erhöhtem Behandlungsbedarf. Dokumentieren Sie, warum Ihre Behandlung zur Verrechnung des erhöhten Bedarfs geführt hat. Auf Anfrage müssen Sie den erhöhten Behandlungsbedarf bestätigen bzw. begründen können.
Die CSS erachtet eine «rollierende» Prüflogik zur Umsetzung der GI-9 als korrekt und wendet ausschliesslich diese an.
Ausgehend von einer verrechneten Position betrachten wir die weiteren Bezüge innerhalb des erlaubten Zeitrahmens. Dies sowohl in die Vergangenheit wie auch in die Zukunft (bei weiteren Bezügen auf derselben oder auf einer weiteren Rechnung).
Die CSS prüft die Grosszahl der im TARMED 1.09 vorgesehenen Limiten auf Ebene des Arztes.
Einzelne Leistungen, bei denen eine Mehrfachanwendung an einem Tag keinen Sinn macht, werden auf Ebene ZSR geprüft.
Verwenden Sie daher keine administrativen GLN im XML. Limiten werden ansonsten abteilungsübergreifend geprüft
Für Behandlungen ab dem 1. Januar 2018 können nur Positionen verrechnet werden, welche in der Tarifversion 1.09 enthalten sind.
Positionen aus der Tarifversion 1.08 können nur für Behandlungen vor dem 1. Januar 2018 verwendet werden.