Medikamente: Das zahlt die CSS
Erfahren Sie, bei welchen Medikamenten die CSS sich an den Kosten beteiligt. Und warum es sich lohnt günstige Generika statt Originalmedikamente zu kaufen.
Erfahren Sie, bei welchen Medikamenten die CSS sich an den Kosten beteiligt. Und warum es sich lohnt günstige Generika statt Originalmedikamente zu kaufen.
Es gibt Situationen, wo ein Arzneimittel die beste Lösung ist für Ihre Gesundheit. Ob Originalmedikament, Generika, Biosimilar – viele Medikamente sind durch die Grundversicherung gedeckt.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG gibt vor, welche Medikamente aus der Grundversicherung bezahlt werden. Die CSS übernimmt deshalb ärztlich verordnete Medikamente der Spezialitätenliste SL abzüglich Ihrer Kostenbeteiligung. Damit Ihre Kostenbeteiligung möglichst tief bleibt, empfehlen wir Ihnen immer nach Generika zu fragen.
Die Zusatzversicherung zahlt einen Anteil, wenn das Medikament von Swissmedic zugelassen ist. Zum Beispiel zahlt die Ambulantversicherung myFlex 90% der Kosten für ärztlich verordnete und von uns anerkannte Medikamente.
Gut zu Wissen: Diese Medikamente werden als Nicht-Pflichtmedikamente, Hors-Liste (HL) oder Nichtlistenpräparate bezeichnet.
Dann gibt es noch weitere Medikamente, die weder von der Grund- noch der Zusatzversicherung übernommen werden. Sie sind in der Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) aufgeführt oder in der Ergänzungsliste zur LPPV. Diese ist nicht abschliessend und kann jederzeit ändern.