Bewusstseinsverlust, Ohnmacht, Kollaps

Ein Bewusstseinsverlust kann sehr viele Ursachen haben und je nachdem von verschiedenen Symptomen begleitet sein.

Überblick

Ein Bewusstseinsverlust kann sehr viele Ursachen haben und je nachdem von verschiedenen Symptomen begleitet sein. Um weitere Verletzungen zu vermeiden sollte die betroffene Person wenn möglich langsam zu Boden geleitet werden. Wenn das Bewusstsein trotz hochgelegten Beinen nach ca. 30 Sekunden nicht zurückerlangt wird, sollte ein Arzt alarmiert werden.

Symptome

Hauptsymptome

  • Bewusstseinsverlust

Weitere Symptome

  • Blasse Haut
  • Zittern oder Krampfen
  • Einnässen
  • Gedächtnislücke für die Zeit der Bewusstlosigkeit

Typische Beschwerden vor einem Ohnmachtsanfall

  • Schwindel
  • Übelkeit
  • Kalter Schweiss
  • „Schwarzwerden“ vor den Augen

Ursache und Behandlung

Ursachen

Weiterer Verlauf in der Arztpraxis / im Spital

Mögliche Untersuchungen
  • Blutuntersuchung (z.B. Messung Blutzucker)
  • Blutdruckmessung
  • EKG (Elektrokardiographie)
  • Belastungstest (z.B. auf dem Fahrrad-Ergometer)
  • EEG (Elektroenzepahlographie)
  • CT (Computertomographie)
  • MRI (Magnetresonanztomographie)
Mögliche Therapien
  • Je nach zugrundeliegender Ursache

Was kann ich selbst tun?

  • Die betroffene Person sanft auf den Boden legen
  • Das Anheben der Beine verbessert die Blutzufuhr zum Gehirn
  • Puls und Atmung laufend überprüfen
    • Bei Fehlen sollte der Rettungsdienst alarmiert und mit einer Reanimation begonnen werden

Wann zum Arzt?

  • Wenn das Bewusstsein auch dann nicht zurückkehrt, wenn man die betroffene Person auf den Boden gelegt hat und die Beine anhebt
  • Bei wiederholtem oder lang andauerndem Bewusstseinsverlust
  • Bei Bewusstseinsverlust mit Muskelkrämpfen
  • Nach einem Unfall, der zur Bewusstlosigkeit geführt hat

Synonyme

Bewusstseinsverlust, Ohnmacht, Kollaps, Bewusstseinsverlust, Ohnmacht, Kollaps, Synkope

Haftungsausschluss

Die CSS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Die publizierten Angaben ersetzen in keinem Fall den fachkundigen Rat von Arzt und Apotheker.