Kostenbeteiligung: Das zahlen Sie
Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag – damit beteiligen Sie sich an den Krankheitskosten.
Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag – damit beteiligen Sie sich an den Krankheitskosten.
Die Krankenkassenprämie ist abhängig von der gewählten Franchise, Ihrem Wohnort und Alter. Mit Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag beteiligen sich die Versicherten an den Kosten im Krankheitsfall. So sieht es das Gesetz vor.
Die Franchise ist der Betrag, den Sie selbst bezahlen, wenn Behandlungskosten in der Grundversicherung anfallen. Erwachsene übernehmen mindestens CHF 300 pro Jahr. Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es keine Mindestfranchise. Sie haben die Möglichkeit, eine höhere Franchise zu wählen. Damit übernehmen Sie mehr finanzielle Verantwortung und profitieren von einer Prämienreduktion.
Erwachsene Wahlfranchisen | Max. Ersparnis pro Monat | Max. Ersparnis pro Jahr |
---|---|---|
Franchise CHF 500 | CHF 11.60 / Monat | CHF 139.20 / Jahr |
Franchise CHF 1'000 | CHF 40.80 / Monat | CHF 489.60 / Jahr |
Franchise CHF 1'500 | CHF 70.80 / Monat | CHF 840.00 / Jahr |
Franchise CHF 2'000 | CHF 99.10 / Monat | CHF 1'189.20 / Jahr |
Franchise CHF 2'500 | CHF 128.30 / Monat | CHF 1'539.60 / Jahr |
Kinder Wahlfranchisen | Max. Ersparnis pro Monat | Max. Ersparnis pro Jahr |
---|---|---|
Franchise CHF 100 | CHF 5.80 / Monat | CHF 69.60 / Jahr |
Franchise CHF 200 | CHF 11.60 / Monat | CHF 139.20 / Jahr |
Franchise CHF 300 | CHF 17.50 / Monat | CHF 210.00 / Jahr |
Franchise CHF 400 | CHF 23.30 / Monat | CHF 279.60 / Jahr |
Franchise CHF 600 | CHF 35.00 / Monat | CHF 420.00 / Jahr |
Prüfen Sie Ihre jährlichen Krankheitskosten: Unter CHF 1'500? Wählen Sie Franchise CHF 2'500. Höher als CHF 2'000? Wählen Sie CHF 300.
Sie haben jedes Jahr die Möglichkeit, Ihre Franchise zu ändern, unabhängig von Ihrer Krankengeschichte. Sie können sie bis zum 30. November senken und bis zum 31. Dezember erhöhen.
Wenn die Franchise ausgeschöpft ist, kommt die CSS für den grössten Teil der Gesundheitskosten auf. Sie bezahlen 10% Selbstbehalt, aber maximal CHF 700 pro Kalenderjahr. Mit Multimed profitieren Sie von einem reduzierten Selbstbehalt von max. CHF 400. Für Kinder ist der maximale Betrag immer CHF 350.
Gut zu wissen: Auf jeder Leistungsabrechnung zeigt die CSS transparent die Aufteilung der Kosten auf. Und dank myCSS sehen Sie alle Abrechnungen in Ihrer Jahresübersicht und wie hoch Ihr Selbstbehalt ist.
Arztrechnung ambulant | CHF 450 |
./. ordentliche Franchise | - CHF 300 |
Restbetrag | CHF 150 |
davon 10% Selbstbehalt | - CHF 15 |
Total Kostenbeteiligung zu Lasten des Versicherten | CHF 315 |
Der Spitalbeitrag ist der Selbstbehalt, den Sie bei einem Spitalaufenthalt bezahlen. Er beträgt CHF 15 pro Spitaltag. Kinder bis 18 Jahre und Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre bezahlen keinen Spitalbeitrag. Es gibt keine Obergrenze pro Aufenthalt oder Kalenderjahr. Der Spitalbeitrag wird nicht an die Franchise und den Selbstbehalt angerechnet.
Grundsätzlich haben Sie freie Spitalwahl. Die Grundversicherung deckt die Kosten eines Spitalaufenthaltes innerhalb der Spitalliste Ihres Wohnkantons.
Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung zahlen keinen täglichen Beitrag bei einem Spitalaufenthalt.
Schwangere zahlen keine Kostenbeteiligung für Mutterschaftsleistungen. Erkrankt eine schwangere Frau oder treten Komplikationen auf, gilt dies bis zur 12. Schwangerschaftswoche als Krankheit. Dann sind Franchise und Selbstbehalt zu bezahlen.
Die Kostenbeteiligung für Medikamente beträgt grundsätzlich 10%, wenn die Franchise bereits bezahlt ist. Sind in der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit BAG mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, so kann der Selbstbehalt 40% betragen. Dies gilt nicht, wenn aus medizinischen Gründen das Originalmedikament verschrieben wird. Bei Hausarzt- und Telemedizin-Modellen gelten spezielle Regeln für den Selbstbehalt bei Medikamenten.
Bei Zusatzversicherungen stehen die Selbstbehalte im Vertrag. Sie finden diese in der Police oder den Versicherungsbedingungen.
Die Selbstbehalte der Zusatzversicherungen werden nicht an die Kostenbeteiligungen der Grundversicherung angerechnet.