Aufenthalt im Spital – geplant oder per Notfall
Ein Spitalaufenthalt kann viele Fragen auslösen. Wir sind für Sie da: Bei der Entscheidung vor der Operation, der Planung von Ihrem Spitalaufenthalt und auf Ihrem Weg gesund zu werden.
Ein Spitalaufenthalt kann viele Fragen auslösen. Wir sind für Sie da: Bei der Entscheidung vor der Operation, der Planung von Ihrem Spitalaufenthalt und auf Ihrem Weg gesund zu werden.
Wir lassen uns vor einem Autokauf oder einer Renovation umfassend beraten. Diese Möglichkeit haben Sie auch vor einer Operation. Eine neutrale ärztliche Zweitmeinung hilft Ihnen sicher zu entscheiden.
Klären Sie mit dem Zweitmeinungsarzt diese Fragen:
Möchten Sie Notizen machen? Nutzen Sie unseren Fragebogen.
Welcher Spezialist ist erfahren, welches Spital ideal für den Eingriff? Bitten Sie Ihren Arzt um seine Meinung und fragen Sie in Ihrem Umfeld nach persönlichen Erfahrungen.
Grundsätzlich können Sie das Spital frei wählen. Die Grundversicherung deckt die Kosten für einen Spitalaufenthalt innerhalb der Spitalliste von Ihrem Wohnkanton. Mit der Spitalversicherung haben Sie freie Wahl aus der Spitalliste in der ganzen Schweiz.
Gut zu wissen: Prüfen Sie, ob das gewählte Spital für die gewünschte Spitalabteilung (allgemein, halbprivat, privat) anerkannt ist.
Notfälle lassen sich nicht planen und eine sofortige medizinische Behandlung ist unumgänglich. Im Notfall übernimmt die Grundversicherung die Kosten – es spielt keine Rolle, wo Sie sich gerade befinden und ob das Spital auf der Liste ist.
Wir setzen uns für Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung ein. So sorgen wir dafür, dass unser Gesundheitswesen auch in Zukunft eines der besten der Welt bleibt.
Sie haben sich für den Arzt und das Spital entschieden. Ihr Spital teilt uns den geplanten Eingriff mit und wir prüfen die Kostenübernahme.
Gut zu wissen: Sind Sie privat oder halbprivat versichert und lassen sich ein einer allgemeinen Abteilung pflegen, erhalten Sie Geld zurück. Bei einem Aufenthalt von 3 Nächten erstattet die CSS bei Wahl dieser Abteilung bis CHF 2'000 zurück.
Nicht immer werden bei einem Spitalaufenthalt alle Kosten übernommen.
Sind Sie nicht sicher, was wir bezahlen? Haben Sie eine Frage zu Ihrer Kostengutsprache? Wir sind Ihr Partner bei allen Fragen rund um Ihre Gesundheit und helfen Ihnen gerne. Übrigens im Kundenportal myCSS haben Sie den Überblick und Ihre Unterlagen immer griffbereit.
Sie sollen möglichst entspannt im Spital eintreffen. Wir helfen Ihnen, nichts zu vergessen.
Sobald Sie Ihr Austrittsdatum kennen, können Sie Ihre Heimkehr und die weiteren Schritte für Ihre Erholung planen und die Rechnungen zur Zahlung einreichen. Wie kommen Sie nach Hause? Mit welchen Einschränkungen müssen Sie rechnen? Brauchen Sie Hilfe von der Spitex, einer Haushaltshilfe oder sonstige Hilfsmittel? Bitte klären Sie diese Frage vor dem Austritt mit Ihrem Arzt.
Brauchen Sie weitere Therapien oder ist ein Aufenthalt in einer Rehaklinik sinnvoll? Wir sind für Sie da. Unsere Experten für die Patientenbegleitung koordinieren Ihren persönlichen Aufenthalt in einer Reha-Klinik oder organisieren auf Wunsch eine Rehabilitation im Ausland.
Ist eine Rückkehr nach Hause nicht möglich? Vergleichen Sie Alters- und Pflegeheime in Ihrer Nähe. Das Heim kann frei gewählt werden. Vergleichen Sie verschiedene Heime miteinander. Lassen Sie sich Unterlagen schicken, verlangen Sie das Leitbild, die Heimordnung und den Leistungskatalog des Heims sowie eine Kostenberechnung. Besichtigen Sie das Heim und die Zimmer. Erkundigen Sie sich auch, ob ein Schnupper- oder Ferienaufenthalt im Heim möglich ist.
Die Pflegekosten werden von der Krankenversicherung, dem Heimbewohner und wenn nötig vom Sozialvorsorgeamt finanziert.
Wünschen Sie sich Rat rund um die beste Behandlung, die richtige Betreuung und die idealen Hilfsmittel?