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Aufenthalt im Spital – geplant oder per Notfall

Ein Spitalaufenthalt kann viele Fragen auslösen. Wir sind für Sie da: Bei der Entscheidung vor der Op­eration, der Planung von Ihrem Spitalaufenthalt und auf Ihrem Weg gesund zu werden.

Operieren oder nicht?

Wir lassen uns vor einem Autokauf oder einer Renovation umfassend beraten. Diese Möglichkeit haben Sie auch vor einer Operation. Eine neutrale ärztliche Zweitmeinung hilft Ihnen sicher zu entscheiden. 

Klären Sie mit dem Zweitmeinungsarzt diese Fragen:

  • Warum wird eine Operation empfohlen?
  • Welche Verbesserung wird erreicht? Welche nicht?
  • Was sind mögliche Risiken und Nebenwirkungen?
  • Gibt es verschiedene Operationsmethoden?
  • Gibt es andere Behandlungsmöglichkeiten?
  • Was passiert, wenn ich die Operation nicht durchführen lasse?
  • Ist die Operation dringend? Wie lange kann ich warten?

Fragebogen zum Ausdrucken

Möchten Sie Notizen machen? Nutzen Sie unseren Fragebogen.

Im richtigen Spital ope­rie­ren lassen

Welcher Spezialist ist erfahren, welches Spital ideal für den Eingriff? Bitten Sie Ihren Arzt um seine Meinung und fragen Sie in Ihrem Umfeld nach persönlichen Erfahrungen. 

Freie Spitalwahl bei einem geplanten Eingriff

Grundsätzlich können Sie das Spital frei wählen. Die Grundversicherung deckt die Kosten für einen Spitalaufenthalt innerhalb der Spitalliste von Ihrem Wohnkanton. Mit der Spitalversicherung haben Sie freie Wahl aus der Spitalliste in der ganzen Schweiz. 

Gut zu wissen: Prüfen Sie, ob das gewählte Spital für die gewünschte Spitalabteilung (allgemein, halbprivat, privat) anerkannt ist. 

Was passiert bei einem medizi­ni­schen Notfall? 

Notfälle lassen sich nicht planen und eine sofortige medizinische Behandlung ist unumgänglich. Im Notfall übernimmt die Grundversicherung die Kosten – es spielt keine Rolle, wo Sie sich gerade befinden und ob das Spital auf der Liste ist. 

Transparenz im Schweizer Ge­sund­heits­wesen

Beste Qualität für Sie

Wir setzen uns für Qualität und Trans­pa­renz in der medizinischen Versorgung ein. So sorgen wir dafür, dass unser Gesundheitswesen auch in Zukunft eines der besten der Welt bleibt.

So prüfen wir

Wer zahlt die Spital­kosten?

Sie haben sich für den Arzt und das Spital entschieden. Ihr Spital teilt uns den geplanten Eingriff mit und wir prüfen die Kostenübernahme.

Das zahlt die Versicherung: 

  • Die Grundversicherung zahlt die gesetzlichen Leistungen in der allgemeinen Abteilung.
  • Die Spitalversicherung deckt Lücken der Grundversicherung – je nach Variante in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung. 

Gut zu wissen: Sind Sie privat oder halbprivat versichert und lassen sich ein einer allgemeinen Abteilung pflegen, erhalten Sie Geld zurück. Bei einem Aufenthalt von 3 Nächten erstattet die CSS bei Wahl dieser Abteilung bis CHF 2'000 zurück. 

Kostenübernahme im Spital

Nicht immer werden bei einem Spitalaufenthalt alle Kosten übernommen.

Das zahlen Sie:

  • Aus der Grundversicherung beteiligen Sie sich bei einem Spitalaufenthalt an den Kosten. Die Kostenbeteiligung besteht aus Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag. 
  • Aus der Zusatzversicherung beteiligen Sie sich je nach gewählter Variante der Spitalversicherung und Abteilung an den Spitalkosten.

Haben Sie Fragen?

Sind Sie nicht sicher, was wir bezahlen? Haben Sie eine Frage zu Ihrer Kostengutsprache? Wir sind Ihr Partner bei allen Fragen rund um Ihre Gesundheit und helfen Ihnen gerne. Übrigens im Kundenportal myCSS haben Sie den Überblick und Ihre Unterlagen immer griffbereit. 

Spitalaufenthalt in Genf und Waadt

Planen Sie eine Spital-Behandlung in den Kantonen Genf oder Waadt? Ab Februar 2025 kann es zu Einschränkungen bei der Kostenübernahme von Arztleistungen kommen. Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Spital und Ihrer behandelnden Ärztin oder Arzt in Verbindung, um eine Kostengutsprache anzufragen.

Spitaleintritt vorbereiten

Sie sollen möglichst entspannt im Spital eintreffen. Wir helfen Ihnen, nichts zu vergessen.

Im Voraus klären

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig. Und erzählen Sie Ihren Freunden und Angehörigen vom geplanten Eingriff. 
  • Welche Angehörigen sollen nach der Operation informiert werden? Notieren Sie die Telefonnummern.
  • Klären Sie mit dem Arzt, ob Sie Ihre Medikamente wie gewohnt einnehmen können und nehmen Sie diese mit ins Spital.
  • Haben Sie eine Patientenverfügung? Informieren Sie Ihre Angehörigen und nehmen Sie diese mit ins Spital.
  • Briefkasten leeren, Pflanzen giessen, Haustiere betreuen: organisieren Sie eine Vertrauensperson für zu Hause.

Ins Spital mitnehmen

  • Nehmen Sie folgende Ausweise mit: Versicherungskarte und weitere Gesundheitsausweise wie Allergiepass, Diabeteskontrollheft, Blutgruppen- & Impfkarte.
  • Packen Sie persönliche Toilettenartikel und bequeme Kleider, Pyjama und Unterwäsche ein. Lassen Sie Schmuck und Wertgegenstände möglichst zu Hause.
  • Nehmen Sie zum Zeitvertrieb Lesestoff mit. Packen Sie einen Kopfhörer ein und das Ladekabel für Ihr Smartphone. 

Spitalaustritt planen und koordinieren

Sobald Sie Ihr Austrittsdatum kennen, können Sie Ihre Heimkehr und die weiteren Schritte für Ihre Erholung planen und die Rechnungen zur Zahlung einreichen. Wie kommen Sie nach Hause? Mit welchen Einschränkungen müssen Sie rechnen? Brauchen Sie Hilfe von der Spitex, einer Haushaltshilfe oder sonstige Hilfsmittel? Bitte klären Sie diese Frage vor dem Austritt mit Ihrem Arzt. 

Reha planen

Brauchen Sie weitere Therapien oder ist ein Aufenthalt in einer Rehaklinik sinnvoll? Wir sind für Sie da. Unsere Experten für die Patientenbegleitung koordinieren Ihren persönlichen Aufenthalt in einer Reha-Klinik oder organisieren auf Wunsch eine Rehabilitation im Ausland

Eintritt ins Pflegeheim

Ist eine Rückkehr nach Hause nicht möglich? Vergleichen Sie Alters- und Pflegeheime in Ihrer Nähe.  Das Heim kann frei gewählt werden. Vergleichen Sie verschiedene Heime miteinander. Lassen Sie sich Unterlagen schicken, verlangen Sie das Leitbild, die Heimordnung und den Leistungskatalog des Heims sowie eine Kostenberechnung. Besichtigen Sie das Heim und die Zimmer. Erkundigen Sie sich auch, ob ein Schnupper- oder Ferienaufenthalt im Heim möglich ist.

Die Pflegekosten werden von der Krankenversicherung, dem Heimbewohner und wenn nötig vom Sozialvorsorgeamt finanziert.

Patientenbegleitung

Wünschen Sie sich Rat rund um die beste Behandlung, die richtige Betreuung und die idealen Hilfsmittel?