Geburt: Welche Kosten zahlt die Krankenkasse?
In der Schweiz können Schwangere wählen, ob sie die Geburt ihres Kindes im Spital, zu Hause oder in einem Geburtshaus erleben möchten. So oder so ist es wichtig, dass sich die Eltern frühzeitig über Kosten und Möglichkeiten rund um Gebären und Wochenbett informieren.
Geburt im Spital – das zahlt die Krankenkasse
Gut aufgehoben im Spital: Geburtsstationen bieten eine professionelle medizinische Betreuung rund um die Uhr. Erfahrene Ärzte, Hebammen und Pflegefachpersonen unterstützen die werdenden Eltern vor, während und nach der Geburt.
Die Mutterschafts-Leistungen für eine Spitalgeburt werden in der Regel von der obligatorischen Grundversicherung übernommen:
- Spontangeburt: Die Grundversicherung zahlt den Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung.
- Kaiserschnitt: Die Grundversicherung zahlt den Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung.
- Gebären im Ausland: Eine notfallmässige Geburt im Ausland wird von der Grundversicherung bezahlt: in der allgemeinen Abteilung bis maximal zum doppelten Tarif des Wohnkantons.
Krankenkassen-Prämien auf einen Blick
Kaiserschnitt: Grundversicherung zahlt
Wenn eine spontane, natürliche Geburt aus einem medizinischen oder persönlichen Grund nicht möglich ist, kann ein Kaiserschnitt (Sectio caesarea) geplant werden. Der geplante Kaiserschnitt ist eine Routineoperation und dauert in der Regel 20 bis 30 Minuten. Wenn während einer natürlichen Geburt Komplikationen auftreten, muss ein Notfall-Kaiserschnitt durchgeführt werden. Die Kosten werden von der Grundversicherung übernommen.
Kosten der ambulanten Geburt gedeckt
Die Kosten einer ambulanten Geburt übernimmt die Grundversicherung. Wenn die Entbindung reibungslos und ohne Komplikationen verläuft, können Mutter und Kind schon sehr bald wieder nach Hause – manchmal bereits einige Stunden danach. Im Wochenbett übernimmt eine Hebamme dann die Kontrolle, Pflege und Betreuung zu Hause bei der jungen Familie.
Geburts-Schmerzen lindern: die Krankenkasse zahlt
Auch Schmerzen gehören zu einer Geburt. Die Krankenversicherung übernimmt verschiedene schmerzlindernde Medikamente und Massnahmen sowie Periduralanästhesien (PDA), um die Geburt zu erleichtern.
Familiäre Betreuung im Geburtshaus
Einige Paare bevorzugen für die Geburt ihres Kindes die intime und familiäre Atmosphäre, die ein Geburtshaus bietet. Geburtshäuser sind speziell auf die Bedürfnisse von Gebärenden ausgerichtet und bieten gemütliche Familienzimmer und eine ganzheitliche Betreuung durch Hebammen.
Ist das Geburtshaus auf der Spitalliste des Wohnkantons?
Die Kosten für das Gebären im Geburtshaus werden von der Grundversicherung übernommen, sofern das Geburtshaus auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist.
Gut umsorgt mit alternativen Methoden
Im Geburtshaus können werdende Eltern von alternativen Entspannungstechniken, Aromatherapie, Akupunktur oder Wassergeburt profitieren – und so eine natürliche Geburt erleben.
Hausgeburt: eine Zusatzversicherung ist sinnvoll
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten der Hebamme bei einer Hausgeburt. Die Eltern können eine zusätzliche Versicherung abschliessen, um weitere Kosten einer Hausgeburt zu decken. Mit der Spitalversicherung myFlex der CSS erhalten Sie für eine Hausgeburt einen Pauschalbetrag von bis zu CHF 2'000. Ein Kostennachweis ist nicht nötig.
Eine Hebamme begleitet die Hausgeburt
Eine Geburt in den eigenen 4 Wänden ermöglicht es den Eltern, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und die Geburt nach ihren eigenen Vorstellungen zu erleben. Eine erfahrene Hebamme begleitet die Geburt zu Hause und sorgt für die Sicherheit von Mutter und Kind.
Baby vor der Geburt versichern
Eine reibungslose Geburt und ein gesundes Baby – das ist das grösste Glück der Welt. Die Leistungen rund um das Zur-Welt-Kommen eines gesunden Kindes werden bis nach dem Spitalaustritt nach der Entbindung über die Krankenversicherung der Mutter abgerechnet.
Kommt das Baby krank zur Welt oder treten Komplikationen auf, wird dies über die Krankenkasse des Kindes abgerechnet. Deshalb ist es wichtig, bereits während der Schwangerschaft eine Versicherung für das Kind abzuschliessen.
Für werdende Mütter und ihre Babys
Fühlen Sie sich sicher mit dem richtigen Versicherungsschutz.
Nach der Geburt – Kostenübernahme im Wochenbett
Die Wochen nach der Geburt sind für die junge Familie eine intensive und wichtige Zeit. Umso wichtiger, dass das Wochenbett für die Eltern und das Neugeborene gut vorbereitet wird. Mütter und Väter brauchen medizinische und mentale Unterstützung – ob für die Pflege des Babys, bei Themen rund um das Stillen oder weil sie sich zwischendurch erholen müssen.
Spitäler und auch Geburtshäuser haben spezifische Angebote, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu überwachen und bei Bedarf weitere Unterstützung zu bieten.
Unterstützungen
- Wochenbett: Hebammen machen regelmässige Hausbesuche für Untersuchungen und Behandlungen.
- Haushalthilfe: Mit einer Zusatzversicherung unterstützt eine Fachkraft im Haushalt, erledigt Einkäufe oder reinigt die Wohnung.
- Suchen Sie schon während der Schwangerschaft eine Hebamme, die zu Ihnen passt und sich das Zeitfenster reservieren kann.
Mehr Kostendeckung bei der Geburt
So vielfältig wie eine Geburt gestaltet werden kann, so zahlreich sind auch die Möglichkeiten. Mit Zusatzversicherungen können gewisse Mutterschafts-Leistungen extra abgeschlossen werden.
Kostenbeteiligung für Familienzimmer
Familienzimmer und Rooming-In: CHF 160 / Tag, max. 4‘000 mit Spitalversicherung myFlex Premium.
Karenzfrist beachten
Nach Abschluss einer Zusatzversicherung gibt es eine Wartezeit, bis die Leistungen rund um Mutterschaft bezahlt werden: 365 Tage gelten bei der Ambulantversicherung myFlex und der Spitalversicherung myFlex. Bei der Spitaltaggeldversicherung sind es 10 Monate. Kümmern Sie sich also die Versicherung, bevor die Familienplanung konkret wird.
Stillgeld erhalten
CHF 200 pro Kind bei Nachweis für mind. 30 Tage stillen mit Ambulantversicherung myFlex. Ihr Stillgeld erhalten Sie mit einem Stillgeldausweis.
Beteiligung an Rückbildung nach Geburt
Je nach Zusatzversicherung (z.B. mit dem Gesundheitskonto) beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten für die Rückbildungsgymnastik.