Kostenübernahme bei Spitalaufenthalt
Die CSS setzt sich für mehr Transparenz sowie ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis bei den Zusatzversicherungen ein. Daher werden bei einem Spitalaufenthalt nicht immer alle Kosten übernommen.
Die CSS setzt sich für mehr Transparenz sowie ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis bei den Zusatzversicherungen ein. Daher werden bei einem Spitalaufenthalt nicht immer alle Kosten übernommen.
Die CSS will Ihre Kundinnen und Kunden vor nicht transparenten Rechnungen mit unverhältnismässig hohen Preisen schützen. Es soll klar ersichtlich sein, welche Leistung von der Grundversicherung oder der Zusatzversicherung bezahlt wird. Dafür setzen wir uns bei jeder Vertragsverhandlung mit den Spitälern ein. Kann mit einem Spital keine gemeinsame Lösung gefunden werden, verzichten wir vorerst auf eine Zusammenarbeit – das kann zu Einschränkungen in der Kostenübernahme führen.
Wir verzichten auch auf die Zusammenarbeit mit Spitälern, welche Behandlungen anbieten, die nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden. Denn die Zusatzversicherung ergänzt diese Leistungen.
Ob es für Ihr Spital Einschränkungen gibt, sehen Sie auf der Spitalliste.
Für stationäre Behandlungen auf der privaten oder halbprivaten Abteilung eines Spitals werden die Kosten aus der jeweiligen Spitalversicherung übernommen. Ist das Spital auf der Spitalliste, werden aus diesen Zusatzversicherungen keine Leistungen übernommen:
Es gibt Spitäler, die weder auf einer kantonalen Spitalliste stehen noch einen Vertrag mit der CSS abgeschlossen haben. Egal welche Versicherung Sie haben, bei diesen Spitälern werden keine Kosten übernommen. Auf der Spitalliste der CSS sind diese als «Spitäler ohne anerkannte oder verfügbare allgemeine Abteilung» aufgeführt.
Ihr Spital nimmt vor einem Eingriff Kontakt mit der CSS auf und bittet um eine Kostengutsprache. Die CSS informiert, welche Kosten bei Ihrer Versicherungsdeckung übernommen werden und welche nicht. Werden die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen, erhalten Sie eine Kopie der Kostengutsprache. So sehen Sie, welche Kosten allenfalls nicht übernommen werden.
Sie haben folgende Möglichkeiten, diese Einschränkungen zu vermeiden:
Wählen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt ein Spital ohne Einschränkungen.
Verzichten Sie auf Leistungen der Zusatzversicherung und lassen Sie sich in der allgemeinen Abteilung behandeln. Die CSS übernimmt die Kosten der Grundversicherung – wenn das Spital nicht auf der Spitalliste als «Spital ohne anerkannte oder verfügbare allgemeine Abteilung» ist.
Informieren Sie sich beim Spital, wie hoch die Kosten Ihrer Behandlung in der halbprivaten oder privaten Abteilung ausfallen. Sie haben immer die Möglichkeit, die nicht gedeckten Kosten selber zu bezahlen.