Krankenkasse einfach erklärt
Jeder Mensch kann krank werden und medizinische Hilfe benötigen. In der Schweiz sind alle Menschen bei einer Krankenkasse wie der CSS versichert, um nicht alle Kosten selbst tragen zu müssen. Begriffe wie Franchise, Prämie und Selbstbehalt sind dabei wichtig und wir helfen Ihnen, diese zu verstehen.
Die Krankenversicherung in der Schweiz
Unser Krankenversicherungs-System besteht aus zwei Teilen. Einerseits gibt es die obligatorische Krankenpflegeversicherung, auch Grundversicherung genannt, welche dem Sozialversicherungsrecht untersteht (Krankenversicherungsgesetz KVG). Zudem gibt es freiwillige Zusatzversicherungen, welche dem Privatrecht unterstellt sind (Versicherungsvertragsgesetz VVG).
Krankenkassen-Prämien auf einen Blick
Die Grundversicherung ist obligatorisch
Um im Krankheitsfall die Kosten nicht alle selber zu tragen, sind alle Menschen in der Schweiz bei einer Krankenkasse wie der CSS versichert. Die obligatorische Grundversicherung gewährleistet eine hochstehende und umfassende Grundversorgung für alle Menschen in der Schweiz. Krankenversicherungen dürfen niemanden ablehnen, sie sind zur Aufnahme von Versicherten verpflichtet und bieten allen die gleichen Leistungen.
Die Grundversicherung deckt Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab
Alle Krankenkassen bezahlen die gleichen Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die monatliche Prämie der Grundversicherung hängt von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise ab. Eine Kündigung der Grundversicherung ist jeweils per Ende November und in Ausnahmefällen per Ende März möglich.
Mit dem richtigen Modell Prämien sparen
Medizinische Telefonberatung, Hausarztmodell oder Ärztenetz: Mit den alternativen Versicherungsmodellen Multimed, Hausarzt-Modell, HMO-Modell und Telmed sparen Sie Prämien bei gleicher Leistung. Wählen Sie die Versicherung, die zu Ihnen passt.
Wählen Sie Ihre Grundversicherung
Direkt zum Hausarzt
Hausarzt-Modell
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Ihr vertraute Hausarzt-Praxis ist immer der erste Kontakt.
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Direkt zum Augenarzt, zur Frauenärztin oder Hebamme.
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Mind. 10% Prämienrabatt.
Vom Ärztenetz profitieren
HMO-Modell
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Ihr erster Kontakt ist die ausgewählte Arztpraxis aus dem Ärztenetz oder die Gruppenpraxis.
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Direkt zum Augenarzt, zur Frauenärztin oder Hebamme.
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Mind. 13% Prämienrabatt.
Digital oder telefonisch beraten
Telmed
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Ihr erster Kontakt ist die Well-App oder das telemedizinische Beratungszentrum.
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Direkt zum Augenarzt, zur Frauenärztin oder Hebamme.
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Mind. 10% Prämienrabatt.
Ideal bei hohen Arztkosten
Multimed
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Ihr erster Kontakt ist die Multimed-Praxis, das telemedizinische Beratungszentrum oder die Well-App.
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Direkt zum Augenarzt, zur Frauenärztin oder Hebamme.
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Mind. 15% Prämienrabatt und CHF 300 weniger Selbstbehalt.
Franchise und Selbstbehalt kurz erklärt
Die Franchise ist eine Kostenbeteiligung bei der Grundversicherung in der Schweiz. Sie bezahlen als versicherten Personen einen Betrag an Ihre Behandlungskosten. Sie können die Franchise wählen und müssen jährlich mindestens die ersten CHF 300 oder höchstens CHF 2'500 Ihrer Behandlungskosten selbst übernehmen, dazwischen gibt es mehrere Abstufungen. Die Kinder-Franchise der CSS bewegt sich zwischen CHF 0 und CHF 600.
Franchise richtig wählen
Prüfen Sie Ihre jährlichen Krankheitskosten: Unter CHF 1'500? Wählen Sie Franchise CHF 2'500. Höher als CHF 2'000? Wählen Sie CHF 300.
Sie haben jedes Jahr die Möglichkeit, Ihre gewählte Franchise zu ändern, unabhängig von Ihrer Krankengeschichte. Sie können diese bis zum 30. November senken und bis zum 31. Dezember erhöhen.
Wann bezahlt man Selbstbehalt?
Ist der Franchisebetrag erreicht, beteiligt sich Ihre Krankenkasse an allen weiteren Kosten. Sie zahlen dann noch den Selbstbehalt und den Spitalbeitrag. Zusammen ergibt das Ihre Kostenbeteiligung. Der Selbstbehalt der Grundversicherung ist bei allen Krankenkassen gleich.
- Erwachsene: 10% bis zu einem Betrag von maximal CHF 700.
- Kinder: 10% bis zu einem Betrag von CHF 350.
Mit Multimed profitieren Sie von einem reduzierten Selbstbehalt von max. CHF 400. Für Kinder ist der maximale Betrag immer CHF 350.
Lücken einfach schliessen mit Zusatzversicherungen
Freiwillige Zusatzversicherungen ergänzen in der Schweiz die Leistungen der Grundversicherung. Denn die Grundversicherung deckt nicht alle Kosten Krankenkassen bieten unterschiedliche Versicherungen und Deckungen.
Häufig versichert werden Kosten rund um Spital- oder Auslandaufenthalte, für Spezialisten, Alternativmedizin, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnstellungskorrekturen sowie Impfungen.
Die Grundversicherung zahlt nicht alle Gesundheitskosten
Von Alternativmedizin bis zur Zahnpflege: Eine Zusatzversicherung bei der CSS bietet Ihnen lückenlosen Schutz. Für die Aufnahme in die Zusatzversicherung beantworten Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit.
Privat, Halbprivat, Allgemein – freie Wahl im Spital
Steht ein Spitalaufenthalt an, ist eine Spitalversicherung viel Wert. Vor jedem Eintritt wählen Sie, ob Sie auf die allgemeine, halbprivate oder private Abteilung möchten. Die Spitalversicherung ermöglicht Ihnen die eine freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz sowie Beiträge für Geburten zu Hause oder im Geburtshaus. Ausserdem fallen bei Notfällen im Ausland keine zusätzlichen Kosten auf Sie zurück.
Gut zu wissen: Kinder bis 18 Jahre und Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre bezahlen keinen Selbstbehalt auf ihren Spitalaufenthalt.
Welche Zahlungen übernimmt die Krankenkasse?
Alle Schweizer Krankenkassen bezahlen aus der Grundversicherung die gleichen Beiträge – so auch die CSS. Bei den Zusatzversicherungen ist das je nach Krankenversicherung unterschiedlich.
Haben Sie sich auch schon gefragt, ob eine Leistung durch Ihre Versicherung gedeckt ist? In myCSS sehen Sie sofort, was die CSS zahlt: Fitness, Massage, Akupunktur, Zahnspange und mehr.