Integrierte Versorgung
Die Förderung der integrierten Versorgung ist ein Kernanliegen der CSS. Integrierte Versorgung will die Steuerung von Patienten und Patientinnen über ihren gesamten Behandlungsweg verbindlich regeln, was die Behandlungsqualität optimiert und so zu Einsparungen bei den Leistungskosten führt. Die Kundinnen und Kunden profitieren von besserer Qualität und tieferen Kosten, die durch die effiziente Behandlung erreicht werden. Durch die Umsetzung des verfeinerten Risikoausgleichs werden die Anreize für eine Ausbreitung von Modellen der integrierten Versorgung verstärkt. Weitere Möglichkeiten zur Förderung der integrierten Versorgung sieht die CSS in der Einführung der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS). EFAS erlaubt zusätzliche Rabatte in Modellen der integrierten Versorgung, was diese attraktiver macht. Zu vermeiden ist hingegen eine zu enge Definition der integrierten Versorgung im Gesetz, da eine solche die Umsetzung innovativer Ideen verhindern kann.
Die CSS anerkennt den Willen des Bundesrates, die integrierte Versorgung im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets weiter zu fördern. Das Ziel des Bundesrates, die Koordination der Versorgung über die gesamte Behandlungskette mit Netzwerken sicherzustellen, ist grundsätzlich begrüssenswert. Die CSS verfügt schon heute über die Möglichkeiten, welche die bundesrätliche Anforderung nach Koordination der Behandlung über die gesamte Versorgungskette hinweg erfüllen und erachtet eine tarifpartnerschaftliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit als zielführender.
Die Versicherten profitieren bereits heute von guten Verträgen der Tarifpartner: Rund 70 Prozent der Versicherten haben ihre Wahl des Leistungserbringers bereits eingeschränkt. Dabei fallen ihre risikobereinigten Kosten tiefer aus, d.h., durch diese Einschränkung lassen sich tatsächlich Kosten sparen. Zur Stärkung der effizienten Modelle wäre es wichtig, den direkten Bezug der Koordination zu den Leistungskosten-einsparungen herzustellen und auf die gewährten Rabatte umzumünzen. Wieviel Rabatt in einem Modell gewährt wird, soll also noch stärker von dessen Koordinationsleistung abhängen. Dies ist im aktuellen gesetzlichen Rahmen schon möglich, wird aber von der Aufsichtsbehörde zu wenig stark eingefordert und umgesetzt. Natürlich sind die klassischen Managed-Care-Modelle in die Jahre gekommen. Sie bieten den Leistungserbringern zu wenig ökonomische Anreize, den ganzen Behandlungspfad zu koordinieren. Gerade die Digitalisierung bietet andere Möglichkeiten, um sich über die Primärversorger hinweg zu vernetzen. Konkret beispielsweise mittels einer Online-Plattform wie WELL, die eine digital unterstützte integrierte Versorgung sicherstellt.
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