Delegierte des CSS Vereins
Die 40-köpfige Delegiertenversammlung des CSS Vereins repräsentiert das Aktionariat der CSS Holding. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Ernennung der Verwaltungsräte.
Die 40-köpfige Delegiertenversammlung des CSS Vereins repräsentiert das Aktionariat der CSS Holding. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Ernennung der Verwaltungsräte.
Die Delegiertenversammlung des CSS Vereins ist das oberste Organ der CSS. Die CSS ist als Verein eine aktienrechtliche, nicht-börsenkotierte Holding. Alleinaktionär der CSS Holding AG ist der CSS Verein, wobei die Delegierten die Vereinsmitglieder vertreten. Die Delegiertenversammlung umfasst vierzig Personen. Jeder Kanton hat Anrecht auf mindestens einen Sitz. Die verbleibende Zahl von Sitzen wird im Verhältnis zur Anzahl Vereinsmitglieder auf die Kantone und Halbkantone verteilt.
Die Delegierten wählen den Verwaltungsrat sowie das Präsidium für jeweils vier Jahre. Zudem üben sie an der Generalversammlung der CSS Holding das Stimmrecht des CSS Vereins aus und fassen Beschlüsse. Ausserdem legt die Delegiertenversammlung die Grundsätze der Unternehmensphilosophie fest und ist für die Statuten sowie die Geschäftsordnung zuständig. Weiter genehmigt sie den Jahresbericht und die Jahresrechnung, entscheidet über die Entlastung des Verwaltungsrates und legt die Entschädigungen der Delegierten fest.
Die Delegierten werden durch Urabstimmung oder in stiller Wahl gewählt. Potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten müssen Mitglied im CSS Verein sein. Die Wahlkommission prüft die Wahlvorschläge und publiziert die zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten im Kundenmagazin der CSS. Wenn innerhalb der genannten Frist keine weiteren Kandidaturen eingehen, gelten die im Kundenmagazin vorgestellten Kandidierenden als in stiller Wahl gewählt.
Die Delegierten können für maximal vier volle Amtsperioden gewählt werden. Eine Amtsperiode dauert vier Jahre. Der Wegzug aus dem repräsentierten Kanton hat gleichzeitig das Ausscheiden aus dem Gremium zur Folge.