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Einheitliche Finanzierung

Am 24. November 2024 findet eine Volksabstimmung zur einheitlichen Finanzierung statt. Die CSS setzt sich für die Vorlage ein. Sie begrüsst die Verabschiedung dieser wichtigen Reform, welche die Ambulantisierung fördert, der integrierten Versorgung neuen Schub verleiht und sich positiv auf die Gesundheitskosten und auf die Prämien auswirken wird.

Worum geht es bei der Vorlage?

Obwohl ambulante Behandlungen zumeist günstiger sind als stationäre, werden diese oft trotzdem stationär durchgeführt. Die Ursache dafür liegt zum Teil in der Finanzierung. So werden ambulante Behandlungen vollständig durch die Prämien der Versicherten finanziert, stationäre nur zu maximal 45 Prozent. Daraus resultiert, dass zum Teil Eingriffe stationär vorgenommen werden, obwohl sie medizinisch gleichwertig und günstiger auf ambulantem Weg durchgeführt werden könnten. Eine sinnvolle Verlagerung in den ambulanten Bereich wird dadurch verzögert und die Entwicklung der integrierten Versorgung gebremst.

Fehlanreize beseitigen

Mit einer einheitlichen Finanzierung der Leistungen können diese Fehlanreize eliminiert werden. Mit der Reform sollen die Krankenversicherer künftig die Leistungen sämtlicher Bereiche zu 100 Prozent vergüten und die Kantone einen Anteil an den Gesamtkosten in ihrem Kanton finanzieren (aktuell mindestens 26,9% der Gesamtkosten), welcher dem bisherigen stationären Finanzierungsanteil entspricht. Diese Gelder gelangen zurück in das System, was eine Prämienerhöhung für die Versicherten verhindert.

Referendum trotz breiter Unterstützung der Vorlage

Die Vorlage wurde nach 14 Jahren im Parlament mit einer klaren Mehrheit (Ständerat: 42 zu 3 Stimmen und Nationalrat: 141 zu 42 Stimmen und 15 Enthaltungen) in der Wintersession 2023 verabschiedet.

Trotz der breiten Unterstützung durch Spitäler, Kantone, Apotheker, Krankenversicherer, Ärzte und Patientenorganisationen haben die Gewerkschaften das Referendum erfolgreich eingereicht. Falls die Vorlage angenommen wird, wird sie für den Akutbereich am 1.1.2028 in Kraft treten, im Bereich der Pflege am 1.1.2032. Die Vertragspartner sind gefordert, bis 2032 die Voraussetzungen für eine Umsetzung von der einheitlichen Finanzierung (Kostentransparenz) im Pflegebereich zu schaffen.

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